ADG

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Aus den Medien ist zu erfahren, dass der Bundesfinanzhof (BFH) noch in diesem Jahr über die Besteuerung von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung entscheidet.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ging davon aus, dass dem Pflichtversicherten der Arbeitgeberbeitrag zur Rentenversicherung steuerfrei zufloss. Unter dieser Prämisse entstand das Alterseinkünftegesetz. 2005 betrug der zu versteuernde Teil der Rente 50 Prozent. Er steigt dann jedes Jahr für die Neurentner. Wer 2020 in den Ruhestand geht, muss bereits 80 Prozent seiner Rente versteuern. Im Jahr 2040 werden es 100 Prozent der Rente sein. Zu beachten ist auch, dass der Restbetrag in Euro zu 100 Prozent für die einzelne Rentnerin bzw. den einzelnen Rentner quasi als steuerfreier Betrag festgeschrieben wird. Das heißt, dass jede Rentenerhöhung voll versteuert wird.

Generelle Einschätzung von mir, als Versichertenberater:

Bisher habe ich von den Kollegen von der Rente nicht viel Details erfahren, da alle Kollegen erst auf den Gesetzgebungsprozess gewartet haben, der nun überraschend schnell abgeschlossen wurde. Generelle Einschätzung von mir,ein notwendiger Einstieg in die Verbesserung von kleinen Renten, die  durch geringe Verdienste verursacht wurden.

Aber das Ziel, die Altersarmut von Rentnern zu bekämpfen ist nur zum kleinen Teil erreicht.

Raffelhüschen, Rürup, Ruhland und wie die Ökonomie-Professoren alle heißen, die sich dem Thema "Gesetzliche Rente" verschrieben haben: Es ist kein Wunder, dass sie immer in das gleiche Horn stoßen.

Schon vor der Corona-Pandemie waren sich alle Wissenschaftler einig, dass die Politik „Evidenz-basiert“ handeln soll. Prof. Rürup hat in „Ökonomische Analysen“ festgestellt, dass die Ökonomen Situationen beschreiben und Vorschläge zur Veränderung machen können, die Politik aber entscheiden muss.

In der Wissenschaft werden mit anerkannten Methoden Sachverhalte analysiert und in Diskussionen validiert. Die Klimaforscher beobachten die Veränderungen in der Athmosphäre im Verlauf von Jahrzehnten und Jahrhunderten und ziehen ihre Schlüsse daraus. Die Mediziner beobachten Krankheitsverläufe bei Menschen und Tieren, die Virologen tun das Gleiche unter der speziellen Beobachtung von Viren.
Alle haben gemeinsam, dass sie auch von dem, was sie beobachten und aus den Schlüssen und Empfehlungen, die sie aussprechen, in gleichem Maße betroffen sein können.

Nur die Ökonomie-Professoren, die sich das Spezialthema „gesetzliche Rente“ ausgesucht haben, sind von ihren Empfehlungen nicht betroffen. Es ist noch schlimmer. Sie analysieren die Situation aus dem Elfenbeinturm und haben meistens nach ihrer aktiven Berufs-Zeit eine lukrative Aufgabe übernommen, von der Betroffene (Beitragszahler & Rentner) nur träumen können: Sie machen „Lobbyarbeit“.
Woher soll also von diesen Herren Solidarität mit den Rentnern oder gerade mit den Rentnerinnen mit geringen Rentenansprüchen kommen? Bisher äußern sich kaum Ökonominnen.

Die ADG widerspricht:

Am 11. Mai 2020 veröffentlichte die BILD-Zeitung einen Artikel: "Geplante Erhöhung in Gefahr Müssen Rentner unsere Corona-Zeche zahlen?" Dazu äußerten sich die Professoren Dr. Raffelhüschen und Dr. Bösch-Supan als Ökonomen.

Diese Statements nahmen viel Zeitungen auf. FOCUS titelte zum Beispiel: „Wegen Corona-Krise: Finanzexperte will Renten „bis Ende des Jahres“ einfrieren“ und zitierte darin das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln. Schon am 4.2.2020 betitelte der FOCUS ein Interview mit Prof. Dr. Raffelhüschen mit "Experte zum Grundrenten-Plan: "Nichts ist daran richtig, alles ist falsch"

Am 6. März 2002 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass Pensionäre gegenüber Rentnern steuerlich benachteiligt würden (Aktenzeichen 2 BvL 17/99). Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts – wie fehlerhaft sie auch sein mag – ist Gesetz. Sie kann nur durch dieses Gericht selbst geändert oder aufgehoben werden. Andere Gerichte haben allerdings die Möglichkeit gemäß Artikel 100 Grundgesetz eine neue Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einzuholen.

Pflichtversicherte haben bereits in ihrer Aktivzeit steuerlich-finanzielle Nachteile:
den Progressionsnachteil, den Vorsorgepauschale-Nachteil und den Grundpreisnachteil. Leider fanden diese drei Nachteile in der Entscheidung 2 BvL 17/99 überhaupt keine Berücksichtigung.

Wir hatten im Abschnitt „Wie sind die Rentner von der Corona-Krise betroffen?“ geschrieben
"Die im Jahr 2005 eingeführte und in den Folgejahren präzisierte allgemeine Schutzklausel sorgt dafür, dass es statt einer Senkung eine gesetzliche Nullrunde gibt.
Unterbliebene Minderungen werden seit der Gesetzesänderung von 2011 nachgeholt (»Ausgleichsbedarf«), indem die positiven Anpassungssätze in den Folgejahren so lange halbiert werden, bis der Ausgleichsbedarf abgebaut ist. Dieser Mechanismus trat schon einmal nach den Jahren 2004 und 2006 in Kraft.“

Dies müssen wir durch folgenden Text ersetzen: