ADG
Die Pressemitteilung Nr. 392 von Statistisches Bundesamt (Destatis) vom 19. August 2021 ist nur eine kleine Randnotiz in der Presse.
Das Statistisches Bundesamt teilt darin mit:
Im Jahr 2020 haben die Sozialhilfeträger in Deutschland 14,4 Milliarden Euro netto für Sozialhilfeleistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) ausgegeben. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, stiegen die Ausgaben damit um 6,5 % gegenüber dem Vorjahr.
Mehr als die Hälfte der insgesamt 14,4 Milliarden Euro Nettoausgaben für Sozialhilfeleistungen im Jahr 2020 machte die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung aus: Auf diese Leistung, die vollständig aus Erstattungsmitteln des Bundes an die Länder finanziert wird, entfielen nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales 7,6 Milliarden Euro, das waren 10,1 % mehr als im Vorjahr. Der größte prozentuale Anstieg im Vorjahresvergleich war mit +14,0 % auf 4,3 Milliarden Euro bei der Hilfe zur Pflege zu verzeichnen.
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat sich am Montag, 3. Mai 2021, mit sechs Oppositionsanträgen befasst
Unter anderem werden behandelt:
- einen Härtefallfonds im Zusammenhang mit der DDR-Rentenüberleitung,
- Klarheit über die beitragsfremden Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung und Verbesserungen bei freiwilligen zusätzlichen Zahlungen an die Rentenversicherung
- freiwillige Zusatzbeiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung
- die Riester-Förderung beenden.
- die vollständige Anerkennung von Rentenleistungen aus DDR-Arbeitsverhältnissen.
- gefordert, die gesetzliche Rentenversicherung zu stärken und eine Bürgerversicherung einzuführen.
Interessaant sind die Antworten der Sachvertändigen
- Details
- Geschrieben von Wiesmeth Helmut
Die immer wieder aufflammenden Vorschläge sog. Rentenexperten wie Herr Raffelhüschen oder div. ThinkTanks wie Bertelsmann haben nur ein Ziel: Entweder die Leistungsfähigkeit der Rentenversicherung zu schwächen und z. B. die Rentenhöhen weiter zu kappen oder durch fadenscheinige Vorschläge wie der Heraufsetzung des Renteneintrittsalters zugunsten der Finanzierung eine nachhaltige Verschlechterung des gesetzlichen Alterssicherungssstems hervorzurufen.
Warum sollten sie, es hat doch bisher alles funktioniert?
Warum? Dazu gibt es zwei Gründe, eine ökonomische und eine gesellschaftspolitische, die hier näher erläutert werden sollen. Es gilt dabei der Grundsatz: Es soll niemand schlechter gestellt werden. Wir sitzen alle im selben Boot, aber nicht alle beteiligen sich am Fundament unserer Gesellschaft.
Eine Diskussion ist erforderlich!
Kommentar der ADG
Am 15.02.2021 hat die FDP ihre Vorstellung eines zukünftigen Modells der Aktien-Rente vorgestellt. Der FDP-Fraktionsvize Christian Dürr twitterte: "Auf Dauer ist die Rente in Deutschland nicht mehr finanzierbar. Johannes Vogel und ich haben uns ein neues Konzept für eine stabile und faire Altersvorsorge überlegt: die gesetzliche Aktienrente!" . Die deutsche Presse hat sich ausführlich und kritisch mit dem Vorschlag auseinander gesetzt (siehe Presseschau).