Wo ist unsere Rente geblieben?
- Details
Dieser kleine Film zeigt Ihnen unsere Erfahrung mit der Entwicklung der gesetzlichen Rente in den letzten 60 Jahren.
Wie stellen wir uns für die Zukunft die Lösung vor?
Das Ziel der ADG und vieler Mitstreiter ist:
Eine Bürgerversicherung als Solidarische Sozialversicherung für Gesundheit, Pflege, Altersversorgung und Arbeitslosigkeit!
Abstimmung21 Thema auf Change.org unterstützen: Bürgerversicherung
- Details
Für Abstimmung21 hat die ADG auf Change.org eine Petition gestartet
Bürgerversicherung als Solidarische Sozialversicherung für Gesundheit, Pflege, Altersversorgung
Damit unser Vorschlag zum Tragen kommt, müssen möglichst viele Personen die Petitionen unterstützen und anschlie0end viele Menschen dazu bewegen, dies auch zu tun.
Wie geht es danach weiter?
Initiative Abstimmung21: Bürgerversicherung
- Details
Das Vorstandsmitglied Diethard Linck hat für die Aktion Demokratische Gemeinschaft e.V. nachfolgende Petition eingereicht:
Mit diesem Papier wird die ADG bei der Aktion „Abstimmung 21“ ein Thema zur Abstimmung einbringen:
Das Wichtigste in Kürze
Die Einführung einer Bürgerversicherung als Solidarische Sozialversicherung für Gesundheit und Pflege sowie Arbeitslosigkeit und Altersversorgung ist keine Gleichmacherei, sondern stellt nach Artikel 3 Grundgesetz (GG) Gleichbehandlung her.
Es ist volkswirtschaftlich und im Sinne von Gleichbehandlung nicht einsehbar, dass es neben der Gesetzlichen Sozialversicherung eine private Krankenversicherung, Knappschaften, berufsständische Versorgungswerke und andere separate Absicherungen gibt, die außerhalb der Gesetzlichen Sozialversicherung existieren.
Während die einen mit einer zweckgebundenen Beitragsverwendung rechnen können, müssen die gesetzlich Versicherten die höchstrichterlich bestätigte Beliebigkeit der Verwendung ihrer Beiträge hinnehmen.
Dies nützt der Staat rigoros aus und finanziert die nicht beitragsgedeckten Leistungen zu einem großen Teil aus der Gesetzlichen Sozialversicherung - ohne Beteiligung der Versicherten aus anderen Versicherungswerken. Dies widerspricht in höchstem Maße dem Solidargedanken. Beiträge und Leistungen müssen für alle die gleiche Basis haben.
Erst wenn die solidarische Beteiligung jedes Einzelnen am gesetzlichen Sozialsystem gegeben ist, darf die je nach Wirtschaftskraft mögliche zusätzliche Vorsorge erlaubt sein.
Bundestagswahl 2021 und die Aktionen der ADG
- Details
Zu den Budestagswahlen 2021 hat sich unser aktives Mitglied Herr Schmidtlein die Arbeit gemacht und die ADG-Forderungen an die Parteien aktualisiert
- Gesetzlichen Rentenversicherung
- Gesetzlichen Krankenversicherung
- Gesetzlichen Pflegeversicherung
Zusätzlich hat er eine Begründung zur - Reform der Pflegeversicherung – Pflegevollversicherung für alle Bürger
Uns als ADG geht es um ein Einheitliches Versicherungssystem für alle Bürger, einer Sozialgerechten Beitragsverteilung und damit die Abschaffung des Mehr-Klassensystems: Einhaltung des Gleichheitsgrundsatzes (Art. 3 Abs. 1, GG). In einer solidarischen Bürgerversicherung sollen alle Bürger einschließlich Selbständige, Politiker und Beamte versichert sein. Die aktuelle Pandemie hat gezeigt, wie notwendig diese Forderungen sind.
Damit die gesetzlichen Sozialysteme für Alle gelten, müssen auch Alle ihren Beitrag leisten. So fordern die ADG die Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze.
Dabei ist Transparenz durch die jährliche Offenlegung der Finanzen und die vollständige Finanzierung der versicherungsfremden Leistungen aus dem Bundeshaushalt wichtig .
Jährliche versicherungsfremde Leistungen seit 1957 – Teufel-Tabelle
- Details
E025 2007
In der gesetzlichen Rentenversicherung sind die versicherungsfremden Leistungen aus Bundesmitteln zu finanzieren. Die Entwicklung der Rentenausgaben und der seit 1957 aufgelaufenen nicht durch Bundesmittel gedeckten versicherungsfremden Leistungen zeigt die sogenannte Teufel-Tabelle (siehe unten).
Alles Wissenswerte über versicherungsfremde Leistungen ist in der ADG-Broschüre „Versicherungsfremde Leistungen in der Arbeiter- und Angestelltenrentenversicherung“ aufgezeigt.
Fazit:
In allen Jahren, in denen eine Berechnung/Hochrechnung/Abschätzung durch den VDR bzw. die DRV gemacht wurde, machte der Anteil der versicherungsfremden Leistungen an den Rentenausgaben insgesamt mindestens 34 Prozent aus. Der Anteil der dafür zur Verfügung gestellten Bundesmittel bewegt sich dagegen seit Jahren zwischen 28 und 27 Prozent, so dass sich ein mit den Rentenausgaben wachsender Fehlbetrag von inzwischen 812 Milliarden Euro zu Lasten der Versicherten und Rentner ergibt.
Seite 1 von 2