Der ADG-Blog

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Was steckt hinter dieser Überschrift? SZ-Leser waren aufgerufen, ein Thema auszuwählen, darüber zu diskutieren und nach Lösungen zu suchen - in der Zeitung, online und in Workshops. Zwei Drittel der SZ-Leser wollen über Wohnungsnot und Mietwucher debattieren. Ein wichtiges Thema, aber wir haben uns dafür stark gemacht, auch das Thema "Altersarmut" einzubringen. Das war aber nicht aufgerufen. Am Freitag, 21. September, soll die Themenwoche mit einem Diskussionsabend in München abgeschlossen werden. Anmelden können Sie sich dafür unter www.sz-veranstaltungen.de/Wohnen.

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Die Notstandsgesetze wurden am 30. Mai 1968, in der Zeit der ersten Großen Koalition aus CDU und SPD unter Kanzler Kiesinger, vom Deutschen Bundestag beschlossen. Ursprünglich enthielt das Grundgesetz auf Grund der Erfahrungen mit Art. 48 der Weimarer Verfassung keine Regelungen für Krisensituationen, wie einen Angriff oder einen Putschversuch. 1955 wurde mit der Wehrverfassung der Schutz gegen einen militärischen Angriff ermöglicht.
Heribert Prantl erinnert in seinem Newsletter vom 15. Juli 2018 im Zusammenhang mit dem 75. Jahrestag desd Attentats vom 20. Juli 1944, wie notwendig der im Rahmen der Verhandlungen der Notstandsgesetze entstandene Absatz 4  des Artikels 20 GG ist. Da heißt es:

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Aufregung über das Interview in der Zeit vom 1. Mai 2019 mit Kevin Kühnert.
Ein Juso spricht in einem Interview vom Sozialismus und fast alle drehen durch.

Das Gespenst des Sozialismus wird wieder beschworen. Wer das Interview lesen konnte stellt fest, dass es die Kritiker nicht gelesen haben können. Starke Worte wirken aber nun mal.
Ein paar Zitate aus der FAZ vom 2.Mai 2019:

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Vor 100 Jahren wurde die erste demokratische Verfassung in Deutschland erstellt. Die Weimarer Verfassung war eine bemerkenswert gute Verfassung, aber die Zeiten, in denen sie Geltung hatte, waren bemerkenswert schlecht. Sie war modern, sie war aufklärerisch, sie war grundrechtsbetont, sie war emanzipatorisch, sie brachte das Frauenwahlrecht; sie war ihrer Zeit voraus. Aber die Weimarer Verfassung von 1919 hatte die Kraft nicht, Hitler zu verhindern.
Ist unsere Demokratie heute in Gefahr? Es scheint nicht mehr selbstverständlich zu sein, dass die Staatsform der Demokratie als Selbstläufer ewig besteht. Gefahr droht von Populisten, die das System und die Mechanismen der Demokratie und der freien Meinungsäußerung dazu nutzen wollen, um wieder ein totalitäres System unter einer starken Führungsperson einzuführen und dafür das Rechtssystem und die freie Presse entsprechend zu verändern.
Was wir zur Zeit erleben ist der Trend zum Verschieben von Grenzen. Beliebt ist der Ausspruch: "Man wird das doch wohl sagen dürfen“.

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Im Herbst 2017 haben während der Koalitionsverhandlungen 275.000 Menschen den Ausbau unserer Demokratie und die Einführung des bundesweiten Volksentscheids gefordert. Das Thema hat es in den Koalitionsvertrag geschafft.
Doch jetzt müssen wir die Parteivorsitzenden an ihren Auftrag erinnern – denn die Lage ist desolat. Die Koalition von CDU/CSU und SPD haben im Koalitionsvertrag ausgehandelt und unterzeichnet, eine Kommission einzusetzen. Die soll vorschlagen, wie die parlamentarische Demokratie durch Bürgerbeteiligung und direkte Demokratie zu ergänzen ist. Mehr Demokratie e.V. fordert die Regierung auf, den Passus im Koalitionsvertrag umzusetzen.

Demokratie gibt es nicht umsonst. Man muss sich beteiligen und sie bewahren