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Die ADG verwahrt sich dagegen „unseriös“ zu argumentieren und hat dies Herrn Minister Heil, Ministerium für Arbeit und Soziales geschrieben.

Es ist bemerkenswert, wie sich falsche Zahlen und falsche Zusammenhänge in Presse, Wissenschaft und Politik verfestigt haben.

Wir kämpfen nicht für UNS! Wir zeigen auf, was wir erlebt haben

und wie durch die Politik das gesetzliche Rentensystem von einer auskömmlichen Altersversorgung nach dem Leistungsprinzip abgekommen ist. Der Sozialwissenschaftler Dr. Johannes Steffen schreibt in seinem BLOG SozialPortal: Die systemische Verschmelzung von Pflichtversicherung (Rente) und Fürsorge (Grundsicherung im Alter) hat über die vergangenen zwanzig Jahre deutlich zugenommen. Dies ist Resultat der Rentenniveausenkung sowie eines steigenden Fürsorgeniveaus bei langjähriger Versicherung.

Wie es uns in den 30 Jahren als Betragszahler ergangen ist, haben wir in unserem Film „Wo ist unsere Rente geblieben“ dokumentiert.

Wenn heute die beitragszahlenden Arbeitnehmer nach dem Generationenvertrag rufen, dann sehen sie nur ihre Pflicht als Beitragszahler. Denken sie aber nicht daran, wie es Ihnen später als Rentner gehen wird

Hintergrund:

Eines unserer Mitglieder schrieb im Herbst 2023 an das Ministerium für Arbeit und Soziales.

Mit vielen Leserbriefen und Eingaben an das Ministerium wendete sich das Mitglied gegen die falschen Zahlen, mit denen von Presse, Wissenschaft und Politik die Entwicklung in Richtung einer „Grundversorgung im Alter“ gefordert wird. Argumentiert wird mit Zahlen, die aus unserer Sicht so nicht stimmen.

Zu guter Letzt antwortete ihm eine Mitarbeiterin aus dem Ministerium bezüglich unserer Publikationen zu den Bundeszuschüssen und zu „Jährliche versicherungsfremde Leistungen seit 1957 – Teufel-Tabelle“ und stellte folgende Behauptung auf:

Die angesprochenen nicht beitragsgedeckten („versicherungsfremden“) Leistungen lassen sich nicht exakt beziffern, denn es existiert in Wissenschaft und Praxis keine eindeutige und konsensfähige Abgrenzung dieser Leistungen.

Weiter schreibt die Mitarbeiterin aus dem Ministerium:

Damit lässt sich auch deren Volumen nicht eindeutig bestimmen.

Die Leistungen des Bundes haben nicht allein das Ziel einer „Erstattung“ nicht beitragsgedeckter Leistungen, sondern sind multifunktional. Der Bund beteiligt sich in erheblichen Umfang an der Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung und gewährleistet mit der allgemeinen Sicherungsfunktion der Bundeszuschüsse die Funktions- und Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung.

In einem weiteren Absatz schreibt die Mitarbeiterin aus dem Ministerium:

In jedem Fall unseriös sind Aufsummierungen von „versicherungsfremden Leistungen über Jahre bzw. Jahrzehnte (wie es die ADG in seiner Publikation vornimmt). Derartige Berechnungen sollen durch große Beträge der eigenen Argumentation mehr Gewicht verleihen. Es bleibt aber im Kern dabei, dass willkürlich „versicherungsfremde“ Leistungen festgelegt werden und diesen einen Teil der Zuschüsse des Bundes gegenübergestellt werden. Derartige Festlegungen können aber wegen der vielfältigen Fallgestaltungen nicht objektiv getroffen werden, sondern dienen subjektiven Zielen.

Dabei hatte die Deutsche Rentenversicherung zuletzt am 08.09.2023 in folgender Pressemitteilung „Bundesmittel und Bundeszuschüsse „Staat erstattet Kosten für nicht beitragsgedeckte Leistungen“ unter anderem geschrieben:

Mit den Bundeszuschüssen wird nicht etwa die Rentenversicherung subventioniert; vielmehr wird ihr ein Großteil der Kosten sogenannter nicht beitragsgedeckter Leistungen erstattet. Diese erbringt sie für den Bund, ohne hierfür Beiträge erhalten zu haben. Die Finanzierung erfolgt aus Steuermitteln, da diese Leistungen nicht nur den Versicherten der Rentenversicherung, sondern auch der Allgemeinheit zugutekommen.

Wen die Briefe interessieren, kann sie hier herunterladen:

 Die Publikationen der ADG unterliegen den Regeln der creative commons license 3.0 Deutschland. wpe40020