Am 25.01.2011 fand am Sozialgericht München eine Verhandlung wegen Rentennullrunden statt.

Mitglieder der ADG und von der RRP unterstützten den Kläger mit Ihrer Anwesenheit.


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Sozialgericht München 25.1.2011 Foto: V. Gerber

Unser Herr Otto Teufel wurde als Beistand nicht zugelassen, obwohl dies laut Merkblatt des Sozialgerichtes gestattet ist.

Wie zu erwarten, wurden der Einspruch abgelehnt. Die Richterin machte deutlich, dass sie nach vorliegenden Gesetzen nicht anders urteilen kann. Auf den Hinweis der Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes gegenüber berufsständischen Rentenversicherung  ging sie nicht ein.
Auf die hohen Pensionen angesprochen kam die Antwort "Die beiden Systeme kann man nicht vergleichen!"
Damit plapperte Sie die Aussage des Beamtenlobbyisten Peter Heesen nach. Auf das Raunen in den Zuhörerreihen reagierte die Richterin mit der Drohung den Saal zu räumen.
Zwei Zuhörer verließen demonstrativ den Saal.