Die Körperschaft Aktion Demo­kratische Gemeinschaft e.V., ist vom Finanzamt München, Abt. Körperschaften, mit Freistel­lungsbescheid vom 29.07.2010, Steuer-Nr. 143/210/20101, anerkannt als Körperschaft zur Förderung gemeinnütziger Zwecke: Demokratisches Staatswesen (§ 52 Abs. 2 Satz Nr.(n) 24 AO).

ADG-Mitglieder, Freunde und Förderer, die 2010 dem Verein Spenden zugewendet haben, erhalten unaufgefordert eine Zuwendungsbe­scheinigung.

Für das Jahr 2009 wird ebenfalls eine Zuwendungsbescheini­gung erstellt und unaufgefordert zugeschickt, sie kann aber nur noch verwendet werden, wenn der Steuerbescheid für das Kalenderjahr 2009 noch nicht rechtskräftig ist.

Sollte ein Spender für die Kalenderjahre 2006-2008 noch kei­nen rechtskräftigen Steuerbescheid haben, dann bitten wir um Kontakt über die ADG, oder per eMail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!  denn selbstverständlich wird Ihnen dann eben­falls eine Zuwendungsbestätigung ausgestellt.

Mitgliedsbeiträge können ebenfalls bei der Steuererklärung angesetzt werden, dabei genügt eine Kopie bzw. Kopien Ihrer Bankabbuchung bzw. Ihrer Überweisung (mit o.g. Steuer Nummer).

Wir möchten uns bei allen bedanken, die uns dabei unterstützt haben, den Status der Gemeinnützigkeit und Förderungswür­digkeit zu erhalten.

Anita Guggenberger
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