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Contra Argumente

GEGEN DIE EINFÜHRUNG EINE BÜRGERVERSICHERUNG SOLL SPRECHEN:

Es gibt starke Beharrungskräfte bei den jetzigen Versorgungssystemen im öffentlichen Dienst, bei den in Berufsverbänden Versicherten und bei den Selbständigen.

Zum Beispiel stellen die privaten Krankenversicherungen die Behauptung auf, dass sie bessere Leistungen bieten können und das gesamte Gesundheitssystem stützen.

Die Beamten haben nach dem Grundgesetz (GG) nach Artikel 33 Absatz 5 nach den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums ein eigenes Vergütungs- und Versorgungssystem. Dies beinhaltet das Alimentationsprinzip und die Fürsorgepflicht des Dienstherrn. Daraus leitet sich die Versorgung im Alter nach den gesetzlichen Vorschriften des Beamtenversorgungsgesetzes (BamtVG) ab. Sie beinhaltet u.a. das Ruhegehalt und den Unterhaltsbeitrag. Zu dieser Versorgung leistet der Beamte in der aktiven Zeit keinen Beitrag. Daher kann er höhere zusätzliche Altersrückstellungen mit Verträgen bilden und in der Steuererklärung geltend machen.

Beamte bekommen vom Staat eine Beihilfe. Deshalb können sich die Beamten privat viel günstiger krankenversichern.

Weiter gibt es einige Berufsgruppen, die eine berufsständische Versorgung haben. Dies ist eine auf einer gesetzlichen Pflichtmitgliedschaft beruhende Altersversorgung für kammerfähige freie Berufe. Dazu zählen Ärzte, Apotheker, Architekten, Notare, Patentanwälte, Rechtsanwälte, Steuerberater beziehungsweise Steuerbevollmächtigte, Tierärzte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer, Zahnärzte sowie jeweils partiell Psychologische Psychotherapeuten und Ingenieure.

Die berufsständische Versorgung ist im gegliederten System der Altersversorgung ebenso wie die gesetzliche Rentenversicherung der „ersten Säule“ zuzurechnen. Die Leistungen der Versorgungswerke sind grundsätzlich beitragsabhängig. Die Beitragshöhe für die Mitglieder in einem Angestelltenverhältnis folgt grundsätzlich der Höhe, die auch für Mitglieder der Deutschen Rentenversicherung gelten (§§ 157ff SGB VI).

Dann ist da noch die Gruppe der Solo-Selbständigen. Darunter werden Erwerbstätige verstanden, die eine selbständige Tätigkeit ohne Angestellte ausüben. Sie können aus den Bereichen Kunst, Informatik oder Microjobs wie Clickworker kommen. Sie können sich in der gesetzlichen Rentenversicherung versichern oder haben eine Kapitallebensversicherung oder eine private Rentenversicherung.