B013 2101

Ziel der Pflegeversicherung verfehlt

Reform der Pflegeversicherung – Pflegevollversicherung für alle Bürger

ADG B013 2101

 

Pflegebedürftige Menschen sollten nicht regelmäßig in die Sozialhilfe abrutschen, deshalb wurde 1995 die Pflegeversicherung eingeführt. Dieses Ziel wurde in den letzten 25 Jahren für gesetzlich Versicherte weit verfehlt. In Pflegeheimen sind 36 Prozent der Pflegebedürftigen auf Sozialhilfe angewiesen. Das waren im August 2020 nach Aussage des Statistischen Bundesamtes 318.580 von 876.867 Menschen.

Pflegeversicherung ein Zwei-Klassensystem

Mit Einführung der Pflegeversicherung wurde versäumt, ein einheitliches, solidarisches System für alle Bürger zu schaffen. In einem Zwei-Klassensystem sind Selbstständige, Gutverdiener, Politiker und Beamte in der „Privaten Pflegeversicherung“ (PPV) versichert. Der Rest, die große Mehrheit der Bevölkerung, ist in der „Gesetzlichen Pflegeversicherung“ (GPV). Dies führt zu einer ungleichen Lastenverteilung. Die PPV hat im Gegensatz zur GPV gutverdienende Beitragszahler und verhältnismäßig weniger Pflegebedürftige. Wo bleibt hier die Solidarität?

Eigenanteil unsozial hoch 

Die GPV deckt im Gegensatz zur „Gesetzlichen Krankenversicherung“ den vollen Aufwand für die Pflege nicht ab. Sie zahlt nur Festbeträge. Die Differenz zum tatsächlichen Pflegeaufwand muss der Pflegebedürftige selbst bezahlen. Die Festbeträge wurden nicht dynamisch an die Preisentwicklung angepasst. So waren in den ersten 20 Jahren die Festbeträge immer gleich, obwohl in der gleichen Zeit der Verbraucherpreisindex um über 30 Prozent gestiegen ist. Dies hat insbesonders bei der vollstationären Pflege dazu geführt, dass inzwischen der Eigenanteil nur für die Pflege mit durchschnittlich 786 Euro*) enorm hoch ist.

Der Aufwand für Unterkunft und Verpflegung (Hotelkosten) wird dem Pflegebedürftigen in Rechnung gestellt und beträgt durchschnittlich 774 Euro*).

Eine weitere Eigenleistung sind die Investitionskosten für Pflegeheime. Im Durchschnitt sind dies 455 Euro*). Die Bereitstellung und Finanzierung der Pflegeheime ist eigentlich Aufgabe der öffentlichen Hand (Länder und Kommunen). Sie ziehen sich immer mehr aus ihrer Verantwortung zurück und überlassen dies privaten Unternehmen. Private Unternehmen sind auf Profit ausgerichtet. Auf Kosten der Pflegebedürftigen werden hohe Renditen realisiert.

In Summe bezahlt der Pflegebedürftige durchschnittlich 2015 Euro*) im Monat an das Pflegeheim. (Regional sind die Unterschiede sehr groß, so sind es in Sachsen-Anhalt 1436 Euro und in Nordrhein-Westfalen 2405 Euro). Für den Eigenbedarf (Kleidung, Drogerieartikel, Friseur, Rezeptkosten usw.), benötigt er zusätzlich noch 300 Euro. Zum Vergleich erhält der sogenannte Durchschnittsrentner nach 45 Beitragsjahren eine Nettorente von 1362 Euro. Der Gang zum Sozialamt ist für viele Pflegebedürftige vorprogrammiert. Diesen Zustand wollte man mit der Pflegeversicherung eigentlich vermeiden.

Auch bei der häuslichen Pflege werden die Kosten für den Pflegedienst von der GPV nicht voll abgedeckt. Kann der Pflegebedürftige den Eigenanteil nicht finanzieren, bleibt auch ihm der Weg zum Sozialamt nicht erspart. Rund 50 Prozent aller Pflegefälle werden von Angehörigen zu Hause gepflegt. Ihre Leistung wird von der GPV nicht, bzw. nur geringfügig honoriert.

Reform der Pflegeversicherung – Pflegevollversicherung für alle Bürger 

Die heutige Form GPV ist unsozial und nicht solidarisch. Der hohe und weiter steigende Eigenanteil ist für die Pflegebedürftigen nicht zumutbar und treibt immer mehr Menschen in die Sozialhilfe. Die Pflegeversicherung muss radikal zu einer modernen Pflegevollversicherung für alle Bürger reformiert werden. Zur Finanzierung der Mehrkosten müssen die Einnahmequellen erweitert werden.

Schwerpunkte der Pflegevollversicherung sind:

  • Einheitliches Pflegeversicherungssystem für alle Bürger
  • Eine menschenwürdige Pflege, nicht im Minutentakt
  • Beitragspflicht für alle Einkommen
  • Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze
  • Aufhebung der Eigenanteile für die Pflegekosten
  • Aufhebung der Eigenanteile für die Investitionskosten, sie sind Aufgabe der Länder und Kommunen, ersatzweise finanziert sie die Pflegeversicherung

Die Reform der Pflegeversicherung benötigt einen längeren Zeitraum, deshalb sind einzelne Verbesserungen bei der GPV vorzuziehen. Details siehe ADG-Flyer „Gesetzliche Pflegeversicherung – Forderungen an die Parteien zur Bundestagswahl 2021“.

Fußnote bitte noch einbauen:

*) Quelle: vdek Finanzielle Belastung eines Pflegebedürftigen in der stationären Pflege 1. Juli 2020

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