B020 1011

Von 1957 bis 2009 hat der deutsche Staat laut dem Verband Deutscher Rentenversicherer
annähernd 650 Milliarden Euro für versicherungsfremde Leistungen1) unrechtmäßig aus der Rentenkasse entnommen.

Die ADG fordert deshalb

  • die sofortige strikte Trennung zwischen versicherungsfremden Leistungen und der Rentenkasse,
  • die volle Finanzierung der versicherungsfremden Leistungen aus Steuermitteln,
  • die marktgerechte Verzinsung der unrechtmäßig entnommenen Anleihe von annähernd 650 Milliarden Euro aus der Rentenkasse,
  • die Zweckbindung der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, wie es bei den berufsständischen Rentenversicherungen (Architekten, Notare, Ärzte, Rechtsanwälte usw.) und dem Pensionsfonds der Bayerischen Regierung der Fall ist.

Schluss mit den Plünderungen aus der Rentenkasse!

Der Bundeszuschuss an die Arbeiter- und Angestelltenrentenversicherung zur Deckung der versicherungsfremden Leistungen betrug 2009 ca. 57,3 Mrd. Euro.

Die versicherungsfremden Leistungen betrugen 2009 etwa 60,4 Mrd. Euro, dazu kamen noch die Transferleistungen in Höhe von etwa 14,0 Mrd. Euro.

Das heißt, die Plünderung zu Lasten der Arbeiter- und Angestelltenrentenversicherung betrug allein 2009 noch 17,1 Mrd. Euro2).

Dies ist ungerecht und eine einseitige Benachteiligung der gesetzlich Versicherten. Denn auch Selbstständige, Politiker und Beamte unseres Landes müssten zur Finanzierung der versicherungsfremden Leistungen anteilig herangezogen werden.

  1. Nach der Definition des Verbandes deutscher Rentenversicherungsträger (VDR) „sind alle Leistungen der Rentenversicherung als versicherungsfremd anzusehen, die nicht oder nicht im vollem Umfang durch Beiträge der Versicherten gedeckt sind“.
  2. Quellen: Deutsche Rentenversicherung (DRV) und Bundesministerium für Finanzen (BMF).

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