Eine Informationsschrift fürgesetzlich krankenversicherte (Broschüre September 2008)

Zusammenfassung

Ein Urteil des Bundessozialgerichts von 1974 bewertete den Zahnverlust als Krankheit. Den Zahnärzten und Krankenkassen wurde auferlegt, u.a. die Versorgung mit Kronen und Brücken als zahntechnische Leistungen in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) aufzunehmen.

Ab 01.01.1975 erhalten gesetzlich Krankenversicherte erstmalig Zahnersatz im Rahmen der kassenzahnärztlichen Versorgung. Die Kosten für Zahnersatz werden zu 100% von den Krankenkassen übernommen.

Durch Permanente Kürzungen von 1977 bis 2005 wurden die Leistungen für den Zahnersatz von 100% auf ca. 20% gesenkt.
Im gleichen Zeitraum von 1975 bis 2005 stieg der Beitrag zur Krankenversicherung von 8% auf ca.15%.

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