Nach Berechnungen der Deut­schen Rentenversicherung (DRV) könnten die Renten im kommenden Jahr (zum 01.07. 2012) um 2,3 Prozent (im Westen) bzw. um 3,2 Prozent (im Osten) steigen. In Anbe­tracht der Teuerungsrate in diesem Jahr zwischen 2,5 und 3 Prozent hält sich die Begeiste­rung darüber in Grenzen. Außerdem soll zum 1. Januar schon der Beitragssatz zur Pfle­geversicherung erhöht werden, voraussichtlich um 0,1 Prozent.

Interessant ist die Aussage, dass ohne die Dämpfungsfaktoren (Nachhaltigkeitsfaktor, Riester­faktor und Nachholfaktor) die Renten im Westen sogar um 4,55 Prozent steigen könnten. Für diese Faktoren muss, wie immer, das Argument herhal­ten, die Lasten zwischen den Generationen gerecht zu ver­teilen. Dieses Argument wird auch durch regelmäßige Wie­derholungen nicht richtig, denn erstens werden mit den Anpassungen unterhalb der Teuerungsrate auch die bisher erworbenen Ansprüche der Versicherten entsprechend ent­wertet, und zweitens sollen die Versicherten dafür ja eine pri­vate Rentenversicherung finan­zieren, und zwar ohne Arbeit­geberanteil.

Gleichzeitig wird über den Riesterfaktor ebenfalls der ei­gene Rentenanspruch gekürzt und damit genau so entwertet wie die Renten.

Herr Dr. Rische, der Präsident der DRV, erwartet für die nächste Zeit wieder „durchaus positive Rentenanpassungen“. Die Bundesregierung geht da­bei bis 2025 von einer durch­schnittlichen Rentensteigerung um gut zwei Prozent pro Jahr aus. Zur Erinnerung: Seit 1999 sind die Renten um durch­schnittlich 0,93 Prozent pro Jahr gestiegen, berücksichtigt man die gestiegenen Abzüge für Kranken- und Pflegeversi­cherung, sogar nur um 0,91 Pro­­zent pro Jahr (Tabelle).

Denn seit 1999 sind die Ren­tenanpassungen dauerhaft von der Ein­kom­mensentwicklung der Ver­si­cher­ten abgekoppelt, angeb­­lich um die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversi­che­rung dauerhaft sicher zu stel­len, eine verheerende Ent­wick­lung ins­besondere auch für zukünftige Rentner.

 

Otto W. Teufel

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Vergleich zur Einkommensentwicklung

Jahr EK RA. KV-A. PV-A.
1999 2,6% 1,34% 6,70% 0,85%
2000  2,3%  0,60%  6,75%  0,85%
 2001  2,2%  1,91%  6,75%  0,85%
 2002  2,2%  2,16%  6,70%  0,85%
 2003  2,5%  1,04%  6,95%  0,85%
 2004  2,1%          0  7,10%  1,70%
 2005  1,2%          0  7,55%  1,70%
 2006  1,5%          0  7,95%  1,70%
 2007  2,4%  0,54%  7,95%  1,70%
 2008  2,9%  1,10%  7,95%  1,95%
 2009  2,7%
 2,41%  7,90%  1,95%
 2010  1,9%          0  7,90%  1,95%
  2011    0,99%  8,20%  1,95%

 

 

 

 

    

 

 

 

 

 

 

 

 

RA Rentenanpassung Quelle: DRV-Rentenversicherung in Zahlen 2011, S. 17
KV-A. Anteil des Rentners/der Rentnerin
am Krankenversicherungsbeitrag
Werte der Siemens Betriebskrankenkasse
PV-A. Anteil des Rentners/der Rentnerin
am Pflegeversicherungsbeitrag
Werte der Siemens Betriebskrankenkasse
EK Einkommensentwicklung Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistisches Jahrbuch 2011, S. 534