Nicht vergessen
Mit dem ab 1. Januar 2013 von der Finanzverwaltung eingeführten System ELStAM (Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale) ist die Ära der Lohnsteuerkarte auf Papier endgültig Geschichte. Für das nun gültige ELStAM-Verfahren wurden die Lohnsteuerabzugsmerkmale der Steuerpflichtigen schon seit längerem elektronisch erfasst und in einer Datenbank hinterlegt. Wiederholt wurde jedoch inzwischen festgestellt, dass viele der von den Finanzämtern geführten Daten falsch sind. Bis hin zu nicht existenten Lohnsteuerklassenkombinationen. Das kann weitreichende Folgen bei der Berechnung der Steuer haben. Es ist deshalb äußerst ratsam, die hinterlegten Daten zu überprüfen. Die meisten in ELStAM geführten Daten waren früher auf der jährlich ausgestellten elektronischen Lohnsteuerbescheinigung in der Mitte links eingetragen.
Übrigens werden ab 01.01.2013 die hinterlegten Daten zwischen Arbeitgeber und Finanzamt monatlich abgeglichen. Es kann also passieren, dass eine Änderung des Arbeitgebers (z. B. Lohnsteuerklassenänderung) nach diesem Abgleich sofort vom Finanzamt übernommen wird. Und umgekehrt.
Ergeben sich Abweichungen bei den Daten, können Sie eine Änderung beim Finanzamt beantragen – nicht mehr, wie früher, bei der Gemeinde. Nur Anschriftenänderungen und standesamtliche Veränderungen wie z.B. Kirchenein- oder Kirchenaustritt, Eheschließung, Geburt, Adoption oder Tod werden nach wie vor von den Bürgerbüros der Städte und Gemeinden verwaltet. Mit einem Vordruck können Sie eine ungünstigere Steuerklasse beantragen bzw. eine günstigere Steuerklasse reaktivieren, eine ungünstigere Zahl der Kinderfreibeträge beantragen bzw. günstigere Zahl der Kinderfreibeträge reaktivieren.
Auch eine Mitteilung über Ihre aktuell gespeicherten Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) können Sie damit anfordern. Des Weiteren können Sie mit diesem Formular beantragen, dass für Sie keine ELStAM mehr gebildet oder die ELStAM für von Ihnen bestimmte Arbeitgeber gesperrt oder freigeschaltet werden.
Auskünfte können beim zuständigen Finanzamt eingeholt werden.
Helmut Wiesmeth
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