Wer vollstationär in einer Pfle­ge- oder Behinderteneinrich­tung wohnt, kann sich ab 01.01.2013 vom Rundfunkbei­trag abmelden (bisher je Quar­tal € 53,94).

Für die Angehörigen oder Be­treuer gibt es ein Formular, auf dem auch die Einrichtung die für die Abmeldung erforderli­chen Angaben bestätigen kann. Die Befreiung gilt ab An­tragstellung.

Siehe folgenden Link:

https://service.rundfunkbeitrag.de/anmelden_und_aendern/buergerinnen_und_buerger/

Norbert Maier

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