Das Bundeskabinett hat am 27.03.2014 den Entwurf für das Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz – GKV-FQWG) beschlossen. Das Gesetz soll 2015 in Kraft treten.
Die wesentlichen Erneuerungen sind:
- Beitragssatz:
Der Beitragssatz wird 2015 von 15,5 Prozent auf 14,6 Prozent gesenkt.
Arbeitnehmer und Rentner sowie Arbeitgeber und Gesetzliche Rentenversicherung zahlen je die Hälfte.
Die 0,9 Punkte welche bisher nur die Krankenkassen-Mitglieder alleine bezahlten, werden gestrichen. Rund 11 Milliarden Euro fehlen den Krankenkassen deshalb 2015. Der 14,6-Beitragssatz soll dann fest bleiben. - Zusatzbeiträge:
Reichen den Krankenkassen die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht aus, können die Krankenkassen einkommensabhängige Zusatzbeiträge nehmen. Den Zusatzbeiträgen sind nach oben keine Grenzen gesetzt.
Wegen der Streichung des 0,9-Prozent-Anteils werden bereits 2015 solche Zusatzbeiträge auf die Versicherten zukommen. Der bisherige Sozialausgleich aus Steuermitteln für übersteigende Belastungsgrenzen entfällt. - Sonderkündigungsrecht:
Selbst die Erhebung eines geringen Zusatzbeitrages löst ein Sonderrecht zur Kündigung aus.
Zwar darf man schon bisher die Kasse wechseln, aber 18 Monate ist man an sie gebunden. - Arbeitslose:
Bei ALG-II-Beziehern werden die Krankenversicherungsbeiträge inklusive des vollen Zusatzbeitrags von der Bundesagentur für Arbeit übernommen. Bisher wurde nur der durchschnittliche Zusatzbeitrag übernommen - wer in einer teureren Kasse war, musste die Differenz selbst bezahlen.
Bei ALG-I-Beziehern wird der kassenindividuelle Zusatzbeitrag von der Bundesagentur für Arbeit übernommen.
Bisher mussten sie ihn selbst bezahlen. - Qualität:
Ein neues Institut soll Daten zur Qualität der Krankenhäuser auswerten. In einigen Jahren sollen die Versicherten im Internet in Listen sehen können, in welchen Bereichen Kliniken besser oder schlechter abschneiden. Dies soll auch Basis für bessere Bezahlung oder Abschläge werden.
In diesem Gesetz findet man praktisch gar nichts von dem, was die SPD in ihrem Regierungsprogramm 2013-2017 vor der Wahl versprochen hat. Offensichtlich ist sie bei den Koalitionsverhandlungen im vergangenen Jahr an dieser Stelle voll eingeknickt.
Hier einige Schlagwörter aus ihrem Regierungsprogramm:
- Bürgerversicherung für Gesundheit und Pflege.
- Die Bürgerversicherung wird als Krankenvoll- und Pflegeversicherung für alle Bürgerinnen und Bürger eingeführt.
- Für alle Neu- und bislang gesetzlich Versicherten wird die Bürgerversicherung verbindlich eingeführt. Menschen, die bisher privat versichert sind, können für ein Jahr befristet wählen, ob sie wechseln wollen.
- Wir wollen in der Bürgerversicherung die Solidarität zwischen den hohen und den niedrigen Einkommen stärken.
- Die Arbeitgeber sollen wieder den gleichen Beitrag leisten wie Beschäftigte, die tatsächliche Parität muss wiederhergestellt werden.
- Wir werden mehr Nachhaltigkeit durch die Einführung einer stetig ansteigenden Steuerfinanzierung erreichen.
- Wir werden den Zusatzbeitrag abschaffen und den Krankenkassen die Beitragssatzautonomie zurückgeben.
- Unser Ziel ist, für alle einen gleich guten Zugang zu medizinischer Versorgung zu schaffen und Privilegierungen im Gesundheitssystem abzubauen, also die Zwei-Klassen-Versorgung beenden.
- Mit der Bürgerversicherung werden wir ein einheitliches Versicherungssystem mit einer einheitlichen Honorarordnung für die gesetzlichen wie privaten Krankenversicherungen einführen. Das Gesamthonorarvolumen wird dabei nicht geschmälert, sondern gerechter verteilt. Die Honorierung ambulanter Leistungen im niedergelassenen und stationären Bereich wird angeglichen.
Diese Programmpunkte sind auch im Wesentlichen in den „Forderungen der ADG an die Parteien zur Bundestagswahl 2013“ enthalten.
Experten warnen davor, dass bei den zu erwartenden Kostensteigerungen in den Bereichen Krankenhausversorgung, Arzthonoraren und Arzneimittel die Zusatzbeiträge eine enorme Belastung für die Versicherten bringen.
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