Der Bundesfinanzhof (BFH) beschäftigt sich derzeit mit der Frage, ob Steuerzahler tatsächlich erst eine zumutbare Eigenbelastung tragen müssen.
Hierzu sind zwei Verfahren anhängig (Az.: VI R 32/13 und VI R 33/13). Der Bund der Steuerzahler empfiehlt, alle Krankheitskosten in der Einkommensteuererklärung anzugeben, auch wenn die zumutbare Eigenbelastung nicht überschritten wird. Die Steuerbescheide bleiben in diesem Fall automatisch offen. Das heißt, entscheidet der BFH zugunsten der Steuerzahler, kann das Finanzamt die Bescheide korrigieren. Ein Einspruch ist dann nicht mehr erforderlich.
Helmut Wiesmeth