Im Forum Juli 2015 berichteten wir über die Anpassungsmodalitäten bei den Betriebsrenten der Firma Siemens. Heute haben wir noch einen Nachtrag:
Wenn Ihre Betriebsrentenvereinbarung mit Siemens einen Passus enthält, demzufolge nach Ihrem Ableben ein Teil der Betriebsrente an den Ehepartner weitergezahlt wird, sollten Sie diesem (Begünstigten) unbedingt eine Vollmacht erteilen. Als Beispiel sei hier das von PSG der Siemens AG angebotene Formular aufgeführt. Eine solche Vollmacht erscheint sinnvoll, weil die Erfahrungen zeigen, dass damit Zweifel am Anspruch des/der Hinterbliebenen schnell beseitigt werden können.
Das Formular und weitere Formulare dazu finden Sie im Internet bei Pension Services Germany
Informationen über Bevollmächtigte und notwendige Informationen finden Sie hier:
Allgemeine Hinweise für Betreuer / Bevollmächtigte/
F.-W. Meißner