Forum April 2012
Forum April 2012
Impressum
Herausgeber:
Aktion Demokratische Gemeinschaft e.V.,
Starenweg 4 , 82223 Eichenau
Hendrik Hein, 1. Vorsitzender Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Otto W. Teufel, ·2. Vorsitzender Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Inhalt
Zur Protestaktion des Beamtenbundes Baden-Württemberg in der Liederhalle in Stuttgart, die sich gegen Kürzungen und Sparmaßnahmen bei der Beamtenbesoldung richtete, organisierte das Bündnis der Rentenbeitragszahler und Rentner e.V. – BRR vor dem Gebäude eine Gegendemonstration mit der Forderung, das Sparpaket der Landesregierung auch gegen die Landesbeamten durchzusetzen.
50 mit zahlreichen Transparenten ausgerüstete Aktivisten des BRR und ein Infostand mit Banner standen 2 500 Beamten gegenüber. Ein Fernsehteam und Reporter der Stuttgarter Zeitung sowie der Stuttgarter Nachrichten konnten die Gegendemo nicht ignorieren, wenngleich die Berichterstattung darüber unbefriedigend war. Immerhin konnte das BRR Medienaufmerksamkeit erzeugen. Höhepunkt des Demoerfolges war die Übergabe unseres Positionspapiers durch Herrn Eicher, dem zweiten Vorsitzenden des BRR an den Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg, Herrn Winfried Kretschmann.
Unser Glückwunsch zu dieser erfolgreichen Aktion.
Gespräch mit Ministerpräsident Kretschmann und persönliche Übergabe unseres gemeinsamen Positionspapiers durch Bernhard Eicher
Foto: BRR
Helmut Wiesmeth
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Ca. 3 500 gedruckte Exemplare des gemeinsamen Positionspapieres „Soziale Sicherung in Deutschland” der Kooperanten Aktion Demokratische Gemeinschaft e.V. – ADG, Betriebsrentner e.V. – BRV, Bündnis für Rentenbeitragszahler und Rentner e.V – BRR sowie Büro gegen Altersdiskriminierung wurden in kürzester Zeit verteilt oder auf Anfrage an Interessenten verschickt. Die gedruckte Version ist damit vergriffen. Ein Nachdruck ist vorgesehen. Im Moment wird aber noch die Kostenübernahme geklärt.
Die Resonanz von befreundeten Organisationen oder Mitgliedern unseres Netzwerkes, wie z. B. "Solide Rente", war überaus positiv. Die Anerkennung über die inhaltlichen Ausführungen führte in den meisten Fällen dazu, dass auf unser Positionspapier im Internet verlinkt oder in Verteilern, auf Veranstaltungen oder bei anderen vielfältigen Gelegenheiten darauf hingewiesen wurde. Dies hat zu einer rasanten und erfreulichen Verbreitung beigetragen, was ja auch unserer Zielsetzung entspricht.
Sämtliche Bundestagsabgeordneten, Landtagsabgeordnete, Ausschussmitglieder, viele Professoren und Entscheidungsträger, Medien, politische Vereine oder Gruppierungen, die DRV-Vertreterversammlung usw. waren gezielt ausgewählte Adressaten, die entweder die gedruckte oder die digitale Version übermittelt bekamen.
Dass ausgerechnet unsere Volksvertreter fast ausnahmslos mit eisigem Schweigen reagiert haben, verwundert uns nicht, enttäuscht aber dennoch. Schließlich sind diese Personen die Träger unseres Mandates und sollten vorrangig die Interessen der Bürger vertreten. Dieser Umstand ist für uns Anlass, weiterhin das dicke Brett des Kampfes gegen die Zwei-Klassengesellschaft in der Altersversorgung und im Gesundheitswesen sowie gegen das Zwei-Klassenrecht zu bohren.
Herr Heydrich, Vorsitzender von Betriebsrentner e.V., hat inzwischen unseren neugewählten Bundespräsidenten, Herrn Joachim Gauck, mit einem in der Kooperation abgestimmten Brief angeschrieben und ihm dazu das Positionspapier geschickt. Quasi als Nagelprobe auf höchstem staatlichen Niveau.
Helmut Wiesmeth
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Immer wieder beschäftigen wir uns bei der ADG mit der theoretischen Höchst-, Eck-, Durchschnitts- oder Niedrigrente.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales der Bundesrepublik Deutschland veröffentlichte in der Rentenbestandsstatistik-2011 die tatsächlichen Rentenbestände in der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland am 1. Juli 2011. Aus dem umfangreichen Zahlenmaterial von 270 Seiten wurde der Bereich „Schichtung der Renten nach der Höhe des Rentenzahlbetrags“ herausgegriffen und in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst. Die Schichtung von 25 Euro Schritten wurde in 250 Euro Schritten komprimiert.
Rentenbestand am 1. Juli 2011- WEST
Schichtung der Renten nach der Höhe des Rentenzahlbetrags
Rentenzahl-
|
Versichertenrenten
|
Witwen- Witwerrenten |
||||||
Allgemeine RV |
Knappschaftliche RV |
Allgemeine RV |
Knappschaftliche RV |
|||||
Männer |
Frauen |
Männer |
Frauen |
Männer |
Frauen |
Männer |
Frauen |
|
<250 |
741.191 11,3% |
2.318.882 28,1% |
18.611 5,0% |
5.260 11,1% |
224.275 59,4% |
647.360 18,0% |
1.366 39,3% |
22.174 7,6% |
250-500 |
634.440 9,7% |
2.097.267 25,5% |
20.62 5,6% |
9.077 19,2% |
27.338 33,7% |
761.659 21,2% |
1.448 41,75% |
36.095 12,4% |
500-750 |
763.714 11,6% |
1.966.674 23,9% |
31.401 8,5% |
12.023 25,5% |
23.523 6,2% |
1.312.067 36,4% |
547 15,7% |
81.255 28,0% |
750-1000 |
1.041.525 15,9% |
1.222.286 14,8% |
43.062 11,6% |
10.790 22,8% |
2.253 0,60% |
758.236 21,1% |
94 2,7% |
94.108 32,4% |
1000-1250 |
1.417.621 21,6% |
437.725 5,3% |
65.392 17,6% |
5.421 11,5 |
84 0,02% |
115.352 3,2% |
18 0,5% |
41.222 14,2% |
1250-1500 |
1.152.768 17,6% |
152.447 1,9% |
75.274 20,3% |
2.661 5,6% |
4 0,00% |
5.132 0,14% |
3 0,09% |
11.125 3,8% |
1500-1750 |
646.038 9,8% |
38.795 0,5% |
52.868 14,3% |
1.291 2,7% |
|
202 0,01% |
|
3.597 1,2% |
1750-2000 |
166.483 2,5% |
5.612 0,07% |
31.601 8,5% |
511 1,1% |
|
24 0,00% |
|
430 0,15% |
>2000 |
4.518 0,07% |
627 0,01% |
31.882 8,6% |
194 0,41% |
|
6 0,00% |
|
16 0,01% |
Insgesamt |
6.568.298 |
8.240.315 |
370.712 |
47.228 |
377.477 |
3.600.038 |
3.4 76 |
290.022 |
Quelle: BMAS Rentenbestandsstatistik 2011 (Tabelle 9; Seite 105 folgende)
Die Tabelle enthält die Schichtung bei den Versichertenrenten und den Witwen-/Witwerrenten der allgemeinen Rentenversicherung (DRV) und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS) von Männern und Frauen.
Vergleicht man die Rentenzahlbeträge zwischen den Renten der allgemeinen Rentenversicherung und den Renten der DRV KBS, so sind sie bei der DRV KBS doch um einiges höher.
Betrachtet man die Renten der allgemeinen Rentenversicherung, so fällt auf, dass im niedrigen Bereich (< 500 Euro) 21% der Männer und 54% der Frauen betroffen sind. Auf Grund ihrer Biografie waren sie wohl nicht immer voll versichert. Oft waren die Gründe: Hausfrau und Kindererziehung, spätere Selbständigkeit, später Eintritt in die abhängige Beschäftigung oder Verbeamtung.
Die so genannten „Hohen Renten“ über 2.000 Euro kann man wie die Stecknadel im Heuhaufen suchen. Sie liegen bei 0,0x%.
Bei den Witwenrenten über 1.000 Euro wird die Decke sehr dünn.
Manfred Schmidtlein
Immer wieder beschäftigen wir uns bei der ADG mit der theoretischen Höchst-, Eck-, Durchschnitts- oder Niedrigrente.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales der Bundesrepublik Deutschland veröffentlichte in der Rentenbestandsstatistik-2011 die tatsächlichen Rentenbestände in der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland am 1. Juli 2011. Aus dem umfangreichen Zahlenmaterial von 270 Seiten wurde der Bereich „Schichtung der Renten nach der Höhe des Rentenzahlbetrags“ herausgegriffen und in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst. Die Schichtung von 25 Euro Schritten wurde in 250 Euro Schritten komprimiert.
Die Tabelle enthält die Schichtung bei den Versichertenrenten und den Witwen-/Witwerrenten der allgemeinen Rentenversicherung (DRV) und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS) von Männern und Frauen.
Vergleicht man die Rentenzahlbeträge zwischen den Renten der allgemeinen Rentenversicherung und den Renten der DRV KBS, so sind sie bei der DRV KBS doch um einiges höher.
Betrachtet man die Renten der allgemeinen Rentenversicherung, so fällt auf, dass im niedrigen Bereich (< 500 Euro) 21% der Männer und 54% der Frauen betroffen sind. Auf Grund ihrer Biografie waren sie wohl nicht immer voll versichert. Oft waren die Gründe: Hausfrau und Kindererziehung, spätere Selbständigkeit, später Eintritt in die abhängige Beschäftigung oder Verbeamtung.
Die so genannten „Hohen Renten“ über 2.000 Euro kann man wie die Stecknadel im Heuhaufen suchen. Sie liegen bei 0,0x%.
Bei den Witwenrenten über 1.000 Euro wird die Decke sehr dünn.
Manfred Schmidtlein
Am 10. März 2012 habe ich auf Einladung der Piratenparte bei deren 2. Bayernplenum einen Vortrag zum Thema Rentenpolitik/Die Zukunft der Renten gehalten. Ziel der nachfolgenden Veranstaltung war, ein Positionspapier für die Partei zu erstellen. Wie weit unsere Vorstellungen Eingang ins Programm der Partei finden, bleibt abzuwarten.
Als Orientierung für ein zukünftiges System habe ich das Rentensytem der Schweiz genannt. An diesem Beispiel lässt sich bestens zeigen, wie leistungsfähig, solidarisch und gerecht ein Umlagesystem sein kann, wenn die Regierung sich nicht an der Rentenkasse vergreift (s. Kasten).
|
Schweiz
|
Deutschland
|
System |
Volksversicherung |
Arbeitnehmerversicherung |
Verfahren |
Umlageverfahren |
Umlageverfahren |
Beitragssatz 2012 |
9,7% |
19,6 % |
Alters-Rentemin |
966 € |
|
Alters-Rentedurchschn. |
|
713 € |
Alters-Rentemax |
1933 € |
|
Beitragsbemessungsgrenze |
Keine |
5 600 € (4 800 €) |
beitragspflichtig |
Erwerbseinkommen und Vermögen |
Erwerbseinkommen |
Ich habe die Forderungen aus unserem Positionspapier als die gemeinsamen Vorstellungen unserer Kooperation für die Zukunft der Renten vorgetragen und ein Exemplar des Positionspapiers überreicht, dazu unsere Schriften zum Zwei-Klassenrecht und den versicherungsfremden Leistungen.
Ich habe betont, dass man über die Zukunft der Renten nur sachgerecht diskutieren kann, wenn man sich mit den Fehlern und Mängeln im bestehenden System auseinandersetzt. Ich hatte den Eindruck, dass auch die Botschaft bei den 30 bis 40 Besuchern gut angekommen ist, dass es hier in erster Linie nicht um die Rentner geht (natürlich auch), sondern dass die Rentenreformen insbesondere die Beitragszahler betreffen.
Otto W. Teufel
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Durch das Bürgerentlastungsgesetz vom 01.01.2010 sollen die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge steuerlich besser berücksichtigt werden. Basiskranken- und Pflegeversicherungsbeiträge können demnach ab dem Jahr 2010 vollständig als Sonderausgaben abgesetzt werden. Dies betrifft auch die Kosten für den Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner sowie für Kinder, für die Anspruch auf Kindergeld besteht.
Beiträge für private Zusatzversicherungen (z. B. Chefarztbehandlung) sind nicht absetzbar. Ebenso wird der Beitragsanteil, der auf den Anspruch auf Krankengeld entfällt, nicht berücksichtigt. Der bezahlte Krankenversicherungsbeitrag wird in diesem Fall um 4 Prozent gekürzt.
Die Krankenkassen sind nach dem Einkommensteuergesetz ab 2010 verpflichtet, den Finanzämtern die vom Versicherten selbst getragenen und die erstatteten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu übermitteln. Selbst getragene Beiträge sind z. B. Beiträge auf Auszahlsummen aus Direktversicherungen. Nach den Vorgaben des Finanzministeriums gelten ausgezahlte Prämien aus Bonusprogrammen und Wahltarifen als Beitragserstattung. Sie mindern die Beitragszahlung.
Zu Ihrer Information übermittelt Ihnen Ihre Krankenkasse jährlich eine Bescheinigung über die an das Finanzamt gemeldeten Beiträge/Erstattungen.
In der Bescheinigung kann es zu zeitlichen Überschneidungen kommen, da nach den Vorgaben des Steuerrechts nicht der Zeitraum, für den die Zahlung/Erstattung bestimmt ist, sondern nur der Zeitpunkt der Zahlung/Erstattung relevant ist.
Grundsätzlich sollten Sie die ausgestellte Bescheinigung auf ihre Richtigkeit überprüfen.
Für Beiträge, die nicht von Ihnen selbst an die Kranken- und Pflegeversicherung abgeführt werden (z. B. von der Rente oder vom Einkommen aus Erwerbstätigkeit), erfolgt die Meldung durch den Rentenversicherungsträger bzw. den Arbeitgeber direkt an die Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA). Diese Beiträge/Erstattungen sind in der jährlichen Bescheinigung Ihrer Krankenkasse nicht enthalten.
Weiterführende Hinweise erhalten Sie unter:
Helmut Wiesmeth
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