Forum Mai 2014
Impressum
Herausgeber:
Aktion Demokratische Gemeinschaft e.V.,
Starenweg 4, 82223 Eichenau
Hendrik Hein, 1. Vorsitzender Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Otto W. Teufel, 2. Vorsitzender Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Inhalt
Altersversorgung - Ungerechtigkeitstabelle ADG
die Aktion Demokratische Gemeinschaft e.V. – ADG mit der Altersversorgung - Orientierungwerte "Vergleich Renten-/Einkommens-/Pensions-/Diäten-Erhöhungen 1999 bis 2013 (Ungerechtigkeitstabelle ADG)“ eine modifizierte Version mit zusätzlicher Grafik herausgebracht,
Liebe Freunde der ADG,
die neue Bundesregierung macht rentenpolitisch da weiter, wo die alte aufgehört hat, sie kürzt heimlich alle Rentenansprüche und Renten und feiert sich dafür noch. Anstatt eine richtige Rentenreform auf den Weg zu bringen, mit dem Ziel, dass endlich alle Bürger pflichtversichert werden, werden lediglich Umverteilungen auf Kosten aller Arbeitnehmer und Rentner beschlossen. Die versicherungsfremden Leistungen werden weiter erhöht. Sie gehen aber statt auf Kosten aller Bürger wieder einmal allein zu Lasten der Pflichtversicherten und Rentner. Dabei wäre es höchste Zeit und ein Gebot des Gleichheitssatzes, die Kindererziehungszeit vor 1992 nicht nur um einen, sondern endlich um zwei Entgeltpunkte zu erhöhen. Aber soviel Gleichheit der Mütter halten Union und SPD dann doch für übertrieben.
Die Bundesregierung hat am 29. Januar 2014 einen Gesetzentwurf für die Mütterrente beschlossen. Wie das Gesetz endgültig vom Deutschen Bundestag verabschiedet wird, kann man heute noch nicht genau vorhersehen.
Das Bundeskabinett hat am 27.03.2014 den Entwurf für das Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz – GKV-FQWG) beschlossen. Das Gesetz soll 2015 in Kraft treten.
Liebe Mitglieder,
durch drastische Veränderungen in meinem privaten Umfeld bin ich gezwungen, mein Leben neu zu organisieren. Leider ist meine Frau zu einem totalen Pflegefall geworden, sie lebt inzwischen in einem Pflegeheim.
Anfang April 2014 hat der Bundesfinanzhof (BFH) ein Urteil zur Absetzbarkeit von Pflegekosten veröffentlicht (Az. VI R 20/12 vom 14.11.2013). Nach dieser Entscheidung sind „Aufwendungen für die krankheitsbedingte Unterbringung in einem Seniorenstift außergewöhnliche Belastungen im Sinne von § 33 EStG.“