Die Kooperationsgemeinschaft „Soziale Sicherung in Deutschland“ hat in allen Wahlkreisen den Kandidatinnen und Kandidaten von sieben Parteien, die alle zur Bundestagswahl 2013 zugelassen sind, zwei Wahlprüfsteine zur Beantwortung mit ja oder nein zukommen lassen.

Wahlprüfstein 1: Sind Sie für die Ausgliederung der versicherungsfremden Leistungen aus der Rentenversicherung? (Stärkung der finanziellen Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung)

Wahlprüfstein 2: Sind Sie für die Einführung einer Bürgerversicherung? (Solidarverhalten von allen Bürgerinnen und Bürgern einfordern)

Was Ihr Abgeordneter / Ihre Abgeordnete in Ihrem Wahlkreis zu diesen Wahlprüfsteinen sagte (oder wahlrelevant auch nicht sagte) finden Sie unter www.beitragszahler-rentner.de

Hintergrund ist, dass es eigentlich keine Steuerzuschüsse an die Rentenversicherung gibt um ihre Finanzkraft zu stärken, sondern diese Zahlungen nicht ausreichende Erstattungsbeträge für zuvor entnommene Beträge für sog. versicherungsfremde (nicht beitragsgedeckte) Leistungen sind. Es ist deshalb falsch, diese Steuergelder, denen Leistungen der Rentenversicherung gegenüber stehen, als Zuschüsse zu bezeichnen. Der Begriff Zuschuss führt so zu einer Fehlinterpretation in der Öffentlichkeit.
Tatsächlich decken die Zahlungen des Bundes die Ausgaben für versicherungsfremde Leistungen nicht und belasten damit die Rentenversicherung jährlich mit ca. 20 Mrd. Euro. Juristisch sind also die Rentenbeiträge öffentliche Mittel. Für die Rentenbeiträge gilt somit der Eigentumsschutz nach Artikel 14 Grundgesetz nicht und lt. Rechtsprechung im Rentenrecht unterliegen sie der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers.