Dazu ein paar Worte von der ADG:
Im zweiten Videoteil wird von Herrn Klaus Dauderstädt wiedermal als Gegenargument zu den hohen Pensionsbelastungen die Einzahlung des Bundes von 80 Milliarden Euro in die Rentenkasse angeführt.

Wieder mal sehr geschickt platziert.

Bei dem Einwand der 80 Milliarden Euro wurde gerade von der Altersrente und Pension gesprochen. In der Öffentlichkeit entstand dadurch wieder mal der Eindruck, diese 80 Milliarden sind alleine für unsere „Altersrente“.
Leider wurde von Herrn Oswald Metzger dagegen nicht gekontert mit den versicherungsfremden Leistungen, die der Staat aus der Rentenkasse entwendet.
Siehe dazu die zwei Publikationen der ADG: Versicherungsfremde Leistungen & Versicherungsfremde Leistungen 2009:

Ein Auszug:
Das Defizit zu Lasten der Gesetzlichen Rentenversicherung betrug z.B. im Jahre 2011 rund 12,1 Milliarden Euro. Seit dem Jahre 1957 sind über 686 Milliarden Euro aus unserer Rentenkasse von Bund „geklaut“ worden! Zum besseren Verständnis 686.000.000.000,– Euro!

Bitte beachten Sie die Publikation der ADG „Vergleich Brutto/Netto (Angestellter der freien Wirtschaft/Beamter)“, wenn Herr Klaus Dauderstädt wieder mal über die Bezahlung spricht.

Bisher wurde vom Beamtenbund immer blauäugig argumentiert, die Beamten kommen den Staat billiger als der Angestellte, obwohl ihm das Dilemma Pensionsbelastungen schon immer bekannt war. Damit berechtigte er bisher die hohe Einstellungsquote.

Jetzt zum ersten Mal hat Herr Klaus Dauderstädt im Duell bestätigt, dass die Beamten den Staat teurer kommen als Angestellte. Seit kurzem zahlt der Bund und viele Länder je neu eingestellten Beamten monatlich 500,– Euro in einen Pensionsfonds. Laut Herrn Oswald Metzger ist das ein Tropfen auf den „Heißen Stein“. Es müssten jährlich über 13.500,– Euro eingezahlt werden.

Zum Schluss noch eine Klarstellung:

Beim Vergleich Pensionen zu Renten wird leider immer wieder unterschlagen, dass der deutsche Steuerzahler zusätzlich zu den Pensionen auch die 70% Beihilfe berappen muss. Für einen Oberstudienrat muss der deutsche Steuerzahler, die Beihilfe mit eingerechnet, mtl. 4.400,– Euro aufbringen wenn dieser in Pension geht.

Oder anders formuliert.

Für ein bayerisches Pensionsehepaar muss der Steuerzahler für deren 70% Beihilfe jährlich 15.000,– Euro erarbeiten.