Kurzmeldungen

Kurzmeldungen enthalten Informationen zu Themen und Aktionen, die inhaltlich die Themen und Aktionen der ADG berühern.
Die Inhalte der Kurzmeldungen sind Berichte aus der Presse und spiegeln nicht die Meinung der ADG wieder.
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Nach Medienberichten plant die Bundesregierung, den zusätzlichen Bundeszuschuss an die Rentenversicherung ab 2024 bis 2027 um 600 Millionen Euro im Jahr zu kürzen. Unter gleichbleibenden Bedingungen bliebe der Beitragssatz zwar wie bisher bis 2026 konstant bei 18,6 Prozent, würde danach aber schneller steigen. Der zusätzliche Bundeszuschuss dient der Abgeltung sogenannter nicht beitragsgedeckter Leistungen. Diese Leistungen erbringt die Rentenversicherung für den Bund, ohne hierfür Beiträge zu erhalten, z. B. für die Mütterrente und den Grundrentenzuschlag.

Zur Meldung der Deutschen Rentenversicherung

Kommentar der ADG: Die nicht beitragsgedeckten Leistungen heißen bei uns "Versicherungsfremde Leistungen". Die Informationen dazu werden jährlich an Hand der Informationen aus der Rentenversicherung Bund aktualisiert.-

Bei diversen (Siemens-) Rentnern wurde im Frühjahr 2023 die Firmenrente wieder erhöht. Die Pensionsanpassung erfolgt normalerweise alle drei Jahre.
Überprüft man die Abrechnungsdaten, so findet man bei den Krankenkassenbeiträgen keinen prozentualen Bezug vom KV-Beitragssatz von 14,6% und dem Zusatzbeitragssatz von 1,5% (SBK) zu den tatsächlich abgezogenen Beiträgen.

Witwen und Witwer dürfen weiterhin arbeiten gehen. Überschreitet das eigene Nettoeinkommen aber eine bestimmte Grenze, wird die Witwen- oder Witwerrente ab dem vierten Monat gekürzt. Aktuell darf das monatliche Nettoeinkommen bei Wohnsitz in den alten Bundesländern höchstens rund 951 Euro betragen, damit die Witwen- oder Witwerrente nicht gekürzt wird. In den neuen Bundesländern liegt der Freibetrag bei rund 938 Euro. Außerdem erhöht sich der Freibetrag für jedes Kind, welches Anspruch auf eine Waisenrente hat, derzeit um etwa 202 Euro (alte Bundesländer) beziehungsweise 199 Euro (neue Bundesländer).

Bei den Sozialwahlen stellen sich vor allem Listen der Gewerkschaften und der Krankenkassen zur Wahl. Dabei haben die Krankenkassen wohl vor allem ihre eigenen Interessen und ihre hohen Beiträge im Blick. Die Gewerkschaften andererseits haben bisher wenig für eine gute Versorgung im Alter getan.

Die größte Liste mit den eingehendsten Forderungen ist die Liste 1, die BfA DRV-Gemeinschaft. Detaillierte Forderungen hinsichtlich einer „guten Rente im Alter“ hat auch noch die Liste 11, der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschland, die auch eine Steuerfreiheit der Rente befürworten.

Anfrage an Gewerkschaft der Sozialversicherten Liste 12

Die Gewerkschaft der Sozialversicherung (Liste 12) besteht aus Beschäftigten der gesetzlichen Sozialversicherung. Wir, das sind Kolleginnen und Kollegen bei den gesetzlichen Krankenkassen, der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, der Deutschen Rentenversicherung, der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, den Medizinischen Diensten, den Arbeitsagenturen und den Dienstleistern der gesetzlichen Sozialversicherung. Die Dachorganisation sind der dbb beamtenbund und tarifunion.

Es erscheint nicht sinnvoll, diese Gruppierung für die Sozialwahl zu empfehlen.

Frau Muth

Weitere Quellen:

Die Listen stellen sich vor (DRV)

DRV Erklärfilm zur Sozialwahl 2023

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat im Rahmen des 19. Deutschen IT-Sicherheitskongresses das Thema Sichere Passwörter erstellen veröffentlicht.