Der Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen MDS hat die Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches - vom 15. April 2016 geändert durch Beschluss vom 31.03.2017 im Internet bereitgestellt.

Die Richtlinien gelten für die Begutachtung von Personen, die ab dem 1.1.2017 einen Antrag auf Pflegeleistungen oder auf Höherstufung stellen.

Die Richtlinien des Medizinischen Dienstes zur Pflegebedürftigkeit sind nun im Internet als Download (986 kb) und als Broschüre (ca. 250 Seiten 2,50 € Gebühr) verfügbar.