Januar 2011, die Bundesregierung und die Opposition streiten sich im Vermittlungsausschuß über die Harz-IV-Reform. Die Opposition verlangt unter anderem die Regulierung von Zeitarbeit.

Union und FDP, SPD und Grüne wollen sich bei ihren Verhandlungen über die Hartz-IV-Reform auch darauf einigen, dass Leiharbeiter ab einer bestimmten Frist genauso zu bezahlen sind wie Stammbelegschaften.
Die Leiharbeit, in ihrer bisherigen Ausprägung, hat gravierende Folgen für die Altersicherung.

In der Presse (siehe Süddeutsche Zeitung vom 29.01.2011) wird über die Meinung des Arbeitgeberverbandes berichtet.

Die bisherige Zeitarbeit

Wenn die Wirtschaft boomt, werden zusätzliche Arbeitskräfte über die Zeitarbeit rekrutiert. Gehen die Aufträge und damit die Beschäftigung zurück, verlieren zuerst die Leiharbeitnehmer ihre Anstellung. Als neusten Trend habe Firmen ihre Stammbelegschaft reduziert, die damit immer mit mehr als 100% Leistung arbeiten müssen. Für "normale" Betriebsauslastung werden über Zeitfirmen Leiharbeitskräfte beschaffen. Die leihenden Unternehmen zahlen an den Verleiher auch weniger, als sie für einen Stammitarbeiter zahlen, mit dem Argument, dass Leiharbeitskräfte nicht so qualifiziert sind. Die Firmen der Zeitarbeit möchten durch den Verleih für Vermittlung und Personalbetreuung verdienen. So wird diesen Arbeitnehmern in der Regel ein geringerer Lohn ausbezahlt, als einem vergleichbaren Mitarbeiter in der Stammbelegschaft.

Vor der "Reform" der Zeitarbeit durch die "Rot-Grünen" Koalition waren Leiharbeiter begehrte Arbeitskräfte, für die zur Abwickeln von Arbeitsspitzen höhere Personalkosten in Kauf genommen wurden. Diese Kosten konnten damals den Kunden in Rechnung gestellt werden, das diesem sonst große Lieferverzögerungen entstanden wären. Zeitarbeitsfirmen konnten ihre Facharbeitskräfte der Reihe nach an verschiedene Unternehmen verleihen und musten bei guter Geschäfts- und Personalpolitik kaum Beschäftigungslücken auffangen. Erst der Versuch der "Rot-Grünen" Koalition, den hohen Sockel an Dauerarbeitslosen über Zeitarbeit in eine Beschäftigung zu fühern, hat die jetzige Situation erzeugt. Die Aussagen vom Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt zeigen, wie "gut gemeinte" Reforrmen, wenn sie schlecht umgesetzt oder durch Einflüsterer aus den Arbeitgeber-Organisationen beeinflusst werden, von Unternehmen ausgenutzt werden. Unternehmen haben kein soziales Gewissen.

Zitat:

Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt sieht dadurch nicht nur den "Jobmotor Zeitarbeit gefährdet". Der Präsident der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) kündigte am Freitag erstmals an, dass eine strengere Regelung von der Wirtschaft unterlaufen werde. "Die großen Unternehmen werden Wege finden, um durch Auswechseln der Zeitarbeitnehmer mit dem Problem fertig zu werden", sagte Hundt. Für mittelständische Firmen werde dies aber "nicht im gleichen Maße möglich sein".

Die ADG meint: Auswirkungen solchen Verhaltens.

Die Zeitarbeitnehmer werden zu Arbeitnehmer 2. Klasse. Eine Liste von Nachteilen müssen sie in Kauf nehmen:

  • Sie zahlen geringe Beiträge zur Altersversorgung in die Rentenkasse.
  • Sie haben durch beschäftigungslose Zeiten Lücken in der Renten-Beitragszeit.
  • Ihnen fehlen Perspektiven im Alter, da sie nicht wie eine Stammbelegschaft "gepflegt" werden.
  • Ihre Arbeitgeber, die Zeitarbeitgeber, haben selten Veranlassung, in Schulungsmaßnahmen oder Gesundvorsorge zu investieren.
  • Sobald die gesuchte Qualifikation fehlt, fehlt eine "Anschlußbeschäftigung". Längere Pausen werden als Qualifikationsabbau gewertet. Dies führt zu früherem Ausscheiden aus dem Arbeitsprozess. Beschäftigung bis zum Rentenalter wird unrealistisch.

All dies Punkte führt zu geringeren Entgeltpunkten in der gesetzlichen Altersversorgung. Hinzu kommt, dass Zeitarbeitsunternehmen in der Regel keine Betriebsrente zahlen. Das geringere Einkommen versetzt Leiharbeitskräfte auch nicht in die Lage, selber Rücklagen für das Alter zu bilden.

Fazit:

Saison- oder Zeitarbeit lösen zwar aktuell das Problem Arbeitslosigkeit. Aber immer mehr  Menschen haben geringere Chancen, bis zum einem, wie auch immer festgelegten Zeitpunkt für Rentenbezug, zu arbeiten und haben eine schlechtere Altersversorgung als eine Arbeitnehmerschaft, die mehrere Jahre bei einem Unternehmen zur Stammbelegschaft gehört.
Sie werden auch nie ein vergleichbares Lebenseinkommen eines beim Staat angestellten Beamten erreichen. Dies schaffen noch nicht einmal Arbeitnehmer in der freien Wirtschaft.

In dem Infoblatt "Vergleich Brutto/Netto (Angestellter/Beamter)" (zum Herunterladen) hat die ADG diesen Vergleich von Lebenseinkommen erarbeitet.
Lesen Sie dazu auch das Buch "Faktor 2".

Auch andere Publikationen, wie Die zeit sehen zeitarbeit kritisch. Lesen sie hierzu "Zeitarbeit führt selten zu Dauerjobs" vom 26.10.1010 und die Kommentare.