Laut BMG-Pressemitteilung Nr. 10 vom 6. Juni 2018 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versichertenentlastungsgesetz – GKV-VEG) beschlossen.
Das Gesetz sieht u.a. vor:

Paritätische Finanzierung der Krankenversicherungsbeiträge

Um Arbeitnehmer und Rentner zu entlasten, wird ab 1. Januar 2019 der von den Krankenkassen zu erhebende Zusatzbeitragssatz wieder zu gleichen Teilen von den Arbeitgebern bzw. der Rentenversicherung und den Arbeitnehmern gezahlt. Der allgemeine Beitragssatz (14,6 Prozent) bleibt unverändert.

unsere Anmerkung

Leider wurde für die Rentner der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent nicht durch den ermäßigten Beitragssatz ohne Anspruch auf Krankengeld von 14 Prozent ersetzt, obwohl die Rentner kein Krankengeld erhalten.
Es gibt auch keine paritätische Finanzierung bei den Betriebsrenten. Auch für Direktversicherungen, insbesondere welche vor 2004 abgeschlossen wurden, muss weiterhin der volle Krankenkassenbeitrag von den Rentnern bezahlt werden.

Halbierung des Mindestbeitrags für Kleinselbstständige

Hohe GKV-Beiträge überfordern Kleinselbstständige, die sich gesetzlich versichern wollen. Deshalb wird ab 1. Januar 2019 der monatliche Mindestbeitrag für Selbstständige auf 171 Euro halbiert.

Abschmelzen der Finanzreserven bei den Krankenkassen

Um überhöhte Beiträge zu vermeiden und die Beitragszahler zu entlasten, dürfen die Finanzreserven einer Krankenkasse den Umfang einer Monatsausgabe künftig nicht mehr überschreiten. Überschüssige Beitragseinnahmen müssen ab dem Jahr 2020 über einen Zeitraum von drei Jahren abgebaut werden.
Krankenkassen, die über mehr als eine Monatsausgabe an Finanzreserven verfügen, dürfen ihren Zusatzbeitrag künftig nicht mehr anheben. Um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, soll vorab eine Reform des Risikostrukturausgleichs auf den Weg gebracht werden

Unsere Anmerkung

Es ist eine schizophrene Politik, wenn man gerade die Rentner mit hohen Krankenkassenbeiträgen belastet (s.o.) und gleichzeitig ein Gesetz machen muss, welches die Krankenkassen zum Abschmelzen der Finanzreserven zwingt.

Das Gesetz soll zum 1. Januar 2019 in Kraft treten und ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig