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Geschichte der Rentenanpassungsformel:
Anpassungsformel 1957 bis 1991
- Das „Bruttolohnprinzip“ = die Renten erhöhen sich wie die Bruttolöhne
- die Rentenerhöhung erfolgte zunächst in den folgenden 4 Jahren
- 1978 erfolgte keine Anpassung,
- vom 1.1.1979 bis 31.12.1981 wurde die Bindung an die Lohnentwicklung aufgelöst.
- in den Jahren 1982 bis 1983 wieder wir zu Beginn
- ab 1984 nach Entwicklung der Löhne Vorjahr zu Vorvorjahr
Anpassungsformel 1991 bis 1999
- Das „Nettolohnprinzip“ bedeutet dass sich die Renten wie die Nettolöhne erhöhen
Entgeltpunkte x Zugangsfaktor = Persönliche Entgeltpunkte x Rentenartfaktor x aktueller Rentenwert
Anpassungsformeln: RRG '92
aRW=aktueller Rentenwert
BE=Verdienst
NQ=Nettoquote für den Verdienst
RQ=Rentennettoquote
Anpassungsformel 2000
- nach Entwicklung der Lebenshaltungskosten
-
- + 0,6 %
Anpassungsformeln: Rentenreform 2000/2001
modifizierte „Bruttolohnanpassung“
Formel ab 1.7. 2001:
Formel ab 1.7. 2011:
aRW=aktueller Rentenwert
BE=Verdienst
RVB=Rentenversicherungsbeitragssatz
AVA=Altersvorsorgeanteil