Der ADG-Blog

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Diese Serie von Blog-Beiträge setzt sich mit den Hintergründen zu den Forderung der ADG an die Politik auseinander, die Sozialversicherungen in eine Bürgerversicherung zu wandeln. Das wirtschaftliche und gesellschaftliche Umfeld ist im ständigen Wandel. Die Pandemie hat wie mit einem Brennglas gezeigt, das das heutige Sozialsystem dringend angepasst werden muss. Nur so kann verhindert werden, dass die Gesellschaft weiter auseinander bricht.

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Berufsunfähigkeitsrente in der gesetzl. Rentenversicherung / Quelle H-P Schwintowski, Wirtschaftsrechtler der Humboldt-Universität Berlin

Im Rahmen der rot-grünen Sozialpolitik ist vor 20 Jahren (am 31.12.2000) die Berufsunfähigkeitsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung verschwunden und das, obwohl jeder vierte Beschäftigte im Laufe seines Arbeitslebens berufsunfähig wird. Ersetzt wurde sie durch die Rente wegen Erwerbsminderung (Erwerbsminderungsrente).

Dadurch wurde das Sozialstaatsprinzip, das im Artikel 20 des Grundgesetzes verankert ist, verletzt. In einem Sozialstaat soll der Staat für eine hinreichende Grundversorgung im Bereich der Kranken-, Renten-, Berufsunfall- und Pflegeversicherung sorgen. Die Berufsunfähigkeitsrente soll eine lang andauernde, dauerhafte Erkrankung eines Menschen, durch die er seinen Beruf nicht oder nur zu einem erheblichen Teil nicht ausüben kann, absichern.

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Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat sich am Montag, 3. Mai 2021, mit sechs Oppositionsanträgen befasst

Unter anderem werden behandelt:

  • einen Härtefallfonds im Zusammenhang mit der DDR-Rentenüberleitung,
  • Klarheit über die beitragsfremden Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung und Verbesserungen bei freiwilligen zusätzlichen Zahlungen an die Rentenversicherung
  • freiwillige Zusatzbeiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung
  • die Riester-Förderung beenden.
  • die vollständige Anerkennung von Rentenleistungen aus DDR-Arbeitsverhältnissen.
  • gefordert, die gesetzliche Rentenversicherung zu stärken und eine Bürgerversicherung einzuführen.

Interessaant sind die Antworten der Sachvertändigen

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Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung müssen sich an den Ausgaben für ihre Gesundheit in Form von Zuzahlungen beteiligen. Ausgenommen sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Dazu gehören u.a. Arznei- und Verbandmittel, Heilmittel, (zum Beispiel Krankengymnastik oder Massagen), Hilfsmittel, stationäre Behandlungen im Krankenhaus und Reha-Maßnahmen. Damit die Versicherten mit den Zuzahlungen nicht übermäßig belastet werden, gibt es Höchst- bzw. Belastungsgrenzen. Sie liegen bei 2 % der jährlichen Bruttoeinkünfte aller im Haushalt lebenden Personen oder bei 1 %, wenn eine chronische Krankheit vorliegt.

Wichtig ist, dass ab Jahresbeginn alle Belege für den geleisteten Eigenanteil gesammelt werden. Die Belastungsgrenze werden in der Regel nur Versicherte erreichen, die ein geringes Einkommen (z.B. Rentner) haben und auf Grund ihrer Krankheiten (chronisch) mit hohen Zuzahlungen belastet werden.

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Warum sollten sie, es hat doch bisher alles funktioniert?

Warum? Dazu gibt es zwei Gründe, eine ökonomische und eine gesellschaftspolitische, die hier näher erläutert werden sollen. Es gilt dabei der Grundsatz: Es soll niemand schlechter gestellt werden. Wir sitzen alle im selben Boot, aber nicht alle beteiligen sich am Fundament unserer Gesellschaft.

Eine Diskussion ist erforderlich!

Demokratie gibt es nicht umsonst. Man muss sich beteiligen und sie bewahren