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Raffelhüschen, Rürup, Ruhland und wie die Ökonomie-Professoren alle heißen, die sich dem Thema "Gesetzliche Rente" verschrieben haben: Es ist kein Wunder, dass sie immer in das gleiche Horn stoßen.

Schon vor der Corona-Pandemie waren sich alle Wissenschaftler einig, dass die Politik „Evidenz-basiert“ handeln soll. Prof. Rürup hat in „Ökonomische Analysen“ festgestellt, dass die Ökonomen Situationen beschreiben und Vorschläge zur Veränderung machen können, die Politik aber entscheiden muss.

In der Wissenschaft werden mit anerkannten Methoden Sachverhalte analysiert und in Diskussionen validiert. Die Klimaforscher beobachten die Veränderungen in der Athmosphäre im Verlauf von Jahrzehnten und Jahrhunderten und ziehen ihre Schlüsse daraus. Die Mediziner beobachten Krankheitsverläufe bei Menschen und Tieren, die Virologen tun das Gleiche unter der speziellen Beobachtung von Viren.
Alle haben gemeinsam, dass sie auch von dem, was sie beobachten und aus den Schlüssen und Empfehlungen, die sie aussprechen, in gleichem Maße betroffen sein können.

Nur die Ökonomie-Professoren, die sich das Spezialthema „gesetzliche Rente“ ausgesucht haben, sind von ihren Empfehlungen nicht betroffen. Es ist noch schlimmer. Sie analysieren die Situation aus dem Elfenbeinturm und haben meistens nach ihrer aktiven Berufs-Zeit eine lukrative Aufgabe übernommen, von der Betroffene (Beitragszahler & Rentner) nur träumen können: Sie machen „Lobbyarbeit“.
Woher soll also von diesen Herren Solidarität mit den Rentnern oder gerade mit den Rentnerinnen mit geringen Rentenansprüchen kommen? Bisher äußern sich kaum Ökonominnen.

Wie schon im ADG-Newsletter 2020-4 beschrieben, und auch in dem Ergebnis der „Kommission Verlässlicher Generationenvertrag“ kann man nachlesen, an welchen Kriterien die wissenschaftliche Expertise festmacht wird. Es sind die 4 Faktoren:

  1. „untere Haltelinie“

  2. „obere Haltelinie“

  3. „demografischer Faktor“

  4. „Äquivalenzprinzip“

Die beiden Haltelinien hat die Politik festgelegt, weil sie der Meinung ist, dass es Grenzen bei der Belastbarkeit von Beitragszahlern  - Arbeitnehmern und Arbeitgebern -  und Rentenbeziehern gibt.

Am demografischen Faktor, sprich der Geburtenrate aktuell, der geburtenstarken Jahrgänge, die jetzt in Rente gehen und der Sterberate ist kaum zu rütteln. Dabei sei festgehalten, dass die Sterbetafel, nach der Versicherungen ihr Risiko bewerten, nicht mehr den bisherigen Anstieg vorweist. Auch bei der Geburtenrate ist ein erfreulicher positiver Effekt, auch bei Familien ohne Migrationshintergrund, zu verzeichnen.
Aber: Aktuell wird dies nicht an der bisherigen Situation ändern, das immer weniger Beitragszahler immer mehr Rentner finanzierenn. Über den Zwang, mehr Kinder zu zeugen, möchte ich mich hier nicht auslassen, das besorgen schon die Populisten am rechten gesellschaftlichen Rand.

Bleibt noch das Äquivalenzprinzip, das besagt, „Wer mehr einzahlt, soll auch mehr bekommen“. Das Prinzip „Wer mehr einzahlt, soll auch mehr bekommen“ widerspricht nicht dem Sozialprinzip „Starke Hände unterstützen schwache“.
Aber: Nirgends ist festgeschrieben, dass man von einer „Hungerrente“ leben muss. Auch ist willkürlich festgelegt, dass es für die Beteiligung an den Sozialversicherungen eine Obergrenze (Beitragsbemessungsgrenze) gibt.

Das Äquivalenzprinzip wird jetzt schon nicht absolut durchgehalten und wird in Zukunft erst recht nicht durchgehalten werden können.

Es stellt sich mir die Frage, warum für die Finanzierung der gesetzlichen Rente als 1. Säule der Altersversorgung nicht auch alle Beschäftigten und alle Bezieher von Zinsen und weiteren Geldflüssen beteiligt werden sollen? Es genügt nicht, für eine einzige „Verbesserung“ eine Finanzierung über die Staatskasse zu organisieren. Da hat das Bundesverfassungsgericht schon entschieden, dass man den „Bundeszuschuss“ jederzeit einschränken kann, und so tragen wieder die Rentenversicherten die Last.

Hier komme ich zur Betroffenheit von Abgeordneten und Beamten, wenn es um die Diskussion zur gesetzlichen Rente geht. Diese Beamten in den Ministerien machen Vorlagen, über die die Abgeordneten entscheiden. Die Abgeordneten sind von ihren Wählern (Lobbygruppen) abhängig, sie wollen wiedergewählt werden.

Wo bleibt da die Lobbygruppe der Beitragszahler und Rentenbezieher?
Es ist also müßig, über das Verhalten von „sogenannten Fachleuten“ zu lamentieren.

Hier ende ich heute am 21.Mai 2020. Weitere Gedanken folgen.

 Diethard Linck