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Das Arbeitsministerium kündigte an, zum 1. Juli 2020 die Renten der rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner turnusgemäß anzupassen. Der aktuelle Rentenwert (West) steigt um 3,45 Prozent von 33,05 Euro auf 34,19 Euro und der aktuelle Rentenwert (Ost) wird um 4,20 Prozent von 31,89 Euro auf 33,23 Euro erhöht. Der Rentenwert ist das Fundament zur Berechnung des persönlichen Rentenanspruches.
Die Faktoren der Anpassungsformel tragen in unterschiedlicher Weise zum Ausmaß der diesjährigen Rentenerhöhung bei. Zudem sind für Renten (-teile), die auf Entgeltpunkten (Ost) basieren, die Vorgaben des Rentenüberleitungs-Abschlussgesetzes zu beachten (Angleichungstreppe der Ostrenten). Und schließlich müssen die Anpassungen in den Jahren 2019 bis 2025 sicherstellen, dass das Rentenniveau den Wert von 48 Prozent nicht unterschreitet (Niveau-Haltelinie).
Detaillierte Informationen zur Herleitung der diesjährigen Anpassung liefert das Portal Sozialpolitik mit dem Beitrag „Rentenanpassung 2020 - Gute Beschäftigungslage im Vorjahr lässt Renten noch einmal kräftig steigen“.

Wie sind die Rentner von der Corona-Krise betroffen?
Wird hier so getan, als träfe die Corona-Krise die Rentner nicht? Nein, es trifft alle Rentnerinnen und Rentner in den Folgejahren, wenn die durchschnittlichen Einkommen der Beschäftigten stark gesunken sind. Man spricht in der Wissenschaft von einer asymmetrischen Betroffenheit. Damit wäre aber eine Absenkung der Renten möglich gewesen. Das wollte die Politik unbedingt vermeiden.
Die im Jahr 2005 eingeführte und in den Folgejahren präzisierte allgemeine Schutzklausel sorgt dafür, dass es statt einer Senkung eine gesetzliche Nullrunde gibt.
Unterbliebene Minderungen werden seit der Gesetzesänderung von 2011 nachgeholt (»Ausgleichsbedarf«), indem die positiven Anpassungssätze in den Folgejahren so lange halbiert werden, bis der Ausgleichsbedarf abgebaut ist. Dieser Mechanismus trat schon einmal nach den Jahren 2004 und 2006 in Kraft.

Siehe Portal-Sozialpolitik: Rentenanpassung 2020 Tabelle in der linken Spalte ganz unten

PortalSozialpolitik Rentenanpassung2020 Screenshot 2020 04 22

Nicht zu vernachlässigen ist, dass die Rentner mit ihren Renten in 2020 für die deutsche Volkswirtschaft durch den privaten Konsum eine stabilisierende Wirkung haben können.

Müssen sich Rentner jetzt keine Sorgen machen?

  • Durch geringere Sozialbeiträge wird aber ein neues Loch in die Sozialkassen gerissen. Dafür gäbe es eine Verpflichtung des Staats, Verluste in den Sozialkassen auszugleichen.
  • Neben dem zu erwartenden Ausfall von Rentenanpassungen ist offen, was mit den Betriebsrenten geschieht.
  • Die private Altersrücklage hat auf jeden Fall gelitten. Das sieht man am täglichen Report der Aktienindizes.

In einem Newsletter "Der Handelsblatt Chefökonom" machte Prof. Dr. Dr. hc Bert Rürup sinngemäß folgende Aussage:
"Die Corona-Krise macht uns auf jeden Fall alle ärmer. Bei einem angenommenen Wirtschaftseinbruch von 10% bedeutet dies ein Minus von 330 Milliarden € (Berechnung vor Ostern 2020), umgerechnet auf die Bevölkerung ca. 4000 € pro Kopf. Können die Verluste jemals wieder aufgeholt werden?"

Die Fakten kann man nicht wegleugnen

Ende März 2020 hat die Kommission „Verlässlicher Generationenvertrag“ ihren Bericht übergeben.
Inhalt ist der Leitgedanke für eine zukunftsfeste und gerechte Ausgestaltung der Alterssicherungssysteme in Deutschland über das Jahr 2025 hinweg. Eine verlässliche Rentenpolitik braucht eine langfristige Orientierung und ein Sicherheitsversprechen. Bisher besteht dies aus den zwei Haltelinien. Die erste gesetzlich verbindliche Haltelinie gilt für das Rentenniveau (untere Haltelinie), die zweite Haltelinie für den Beitragssatz (obere Haltelinie). Dies hatte die Politik vorgegeben.
Für die Zukunft ist damit gemeint: Als untere Haltelinie soll sich das Sicherungsniveau (Standardrente) vor Steuern in einem Korridor zwischen 44 % und 49 % bewegen. Als obere verbindliche Haltelinie soll sich der Beitragssatz im Korridor zwischen 20% und 24% bewegen.

Wie sich unter diesen Voraussetzungen die Entwicklung bis zum Jahr 2080 darstellt, hat Prof. Dr. Martin Werding in seinem Vortrag „Zukunftsszenarien: die Entwicklung der Rentenfinanzen unter dem geltenden Recht“ auf der Tagung der Evangelischen Akademie Tutzing vom 12. bis 14. Februar 2020 vorgestellt.
In Deutschland vollzieht sich, so die Aussage von Prof. Dr. Werding, in den nächsten zwanzig Jahren ein schneller, ausgeprägter demografischer Alterungsprozess. Aus heutiger Sicht wird er sich anschließend nicht wieder zurückbilden. In seinem Vortrag hat er Szenarien dafür vorgestellt, wie sich angesichts dessen das Sicherungsniveau und der Beitragssatz der GRV unter dem derzeit geltenden Recht langfristig entwickeln. Nur so, sagte er, lässt sich beurteilen, ob die absehbare Anspannung zwischen Rentenauszahlungen und Beiträgen auf Dauer anhält. Insbesondere wird auch erkennbar, welche langfristigen Effekte für die Rentenfinanzierung veränderte Trends erzeugen, die in jüngerer Zeit eingesetzt haben, oder wie sich die weitere Entwicklung mit Trendänderungen beeinflussen ließe, die in naher Zukunft einsetzen.

Um die zukünftige Entwicklung der Rentenfinanzen bis 2080 zu beschreiben, stützt sich die Darstellung der Ergebnisse auf zwei Kennziffern, die leichter über die Zeit vergleichbar sind. Das sogenannte Sicherungsniveau vor Steuern gibt zudem Anhaltspunkte dafür, welche Leistungen die GRV den jeweiligen Rentnern gewährt. Der Beitragssatz als Prozentsatz der beitragspflichtigen Bruttoentgelte zeigt an, welche Belastungen es dafür jeweils den aktiven Versicherten auferlegt.
Das Sicherungsniveau (vor Steuern) ist definiert als Standardrente nach 45 Beitragsjahren in Prozent des durchschnittlichen, beitragspflichtigen Bruttoentgelts der aktiven Versicherten, jeweils abzüglich Sozialversicherungsbeiträgen.

TAGUNGTutzingSicherungsniveau
  In Abbildung 3 aus dem Vortrag werden die demografischen Alternativvarianten gezeigt. Es ergeben sich erkennbare Abweichungen der langfristigen Verläufe von Sicherungsniveau und RV-Beitragssatz. Ersteres sinkt in der Variante „junge Bevölkerung“ bis 2080 nicht unter 44%, während es in der Variante „alte Bevölkerung“ nach 2060 40% unterschreitet. Der Beitragssatz steigt in der Variante „junge Bevölkerung“ bis 2080 nur auf 24%, in der Variante „alte Bevölkerung“ dagegen auf 28,6%. Bis 2040/45 fallen die Abweichungen zwischen den drei Varianten noch eher gering aus, weil sich die demografischen Fundamentaldaten – trotz stark abweichender Annahmen – noch nicht so weit auseinanderentwickeln. So weit der Auszug aus der Tagung, zu der die DRV in ihrer Zeitschriftenreihe Heft 1/2020 alle Vorträge zur Verfügung stellt.

Zurück zur Kommission:
Diese sieht zur Absicherung als Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung auch in Zukunft nur eine zusätzliche private Altersvorsorge, um den bisherigen Lebensstandard im Ruhestand weiter halten zu können.
Die Kommission sieht Handlungsbedarf bei der zusätzlichen Altersvorsorge. Sie empfiehlt unter anderem eine Erhöhung und Dynamisierung der Förderung von arbeitgeberfinanzierter betrieblicher Altersvorsorge für gering Verdienende sowie Verbesserungen und Vereinfachungen im Bereich Riester.

Im Vorfeld hatten sich die Kommissionsmitglieder Prof. Börsch-Supan und Prof. Wagner wie folgt geäußert: Die Politik habe der Kommission durch die Haltelinien Denkverbote auferlegt.

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Am selbst auferlegten Postulat des Äquivalenzprinzips der Rente wird in der Wissenschaft der Ökonomen aber nicht gerüttelt. Es werden nur am Rande Argumente diskutiert wie das Einbeziehen von Selbständigen mit und ohne eigenes Versorgungssystem. Auch über das Einbeziehen von Beamten könne man nachdenken. Das Einbeziehen von Selbständigen und Beamten verschiebe aber das Problem der dauerhaften Finanzierung aus Beiträgen von Arbeitenden nur auf spätere Generationen.

Vom Problem der Finanzierung in der Zukunft, wenn mehr Rentner von weniger Beitragszahlern (Generationenvertrag) finanziert werden sollen, hört man kein Wort.
Nach Meinung der ADG muss eine solidarische Altersversorgung, von der die ganze Gesellschaft profitiert, natürlich auch Selbständige und Beamte einbeziehen. Nur so ziehen alle an einem Strang, wenn es um Ausgleichszahlungen in das Rentensystem geht.

Die ADG fragt:

  • Warum denkt man nicht über eine Flexibilisierung der Beitragsbemessungsgrenze nach?
  • Warum kann man sich nicht vorstellen, andere Finanzquellen heranzuziehen?
  • Was ist an einer weiteren Finanzierung des Rententopfs proportional zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) falsch?
Wir als ADG werden uns weiter mit unserer Kompetenz und mit unseren Veröffentlichungen für eine gerechte Alterssicherung einsetzen.
Deshalb werden wir in den nächsten Monaten die einzelnen Forderungen des VdK zum Rentenkonzept analysieren und mit Vorschlägen hinterlegen.
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