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Noch ist fraglich, ob die Corona-Krise am Scheitelpunkt angekommen ist, da ruft man schon nach einem festen Ende der Einschränkungen. Populisten vergleichen sie mit den sogenannten Notstandsgesetzen von 1968. Deshalb sind diese derzeit wieder in aller Munde.

Das Corona-Virus ist kein Angriff von außen
Die auf Grundlage des Bundesinfektionsschutzgesetzes (IfSG) gedeckte Ausgangssperre und alle anderen Maßnahmen haben ihre Begründung in der verheerenden Wirkung der sich rasant ausbreitenden und für viele Menschen tödlichen Pandemie und nicht in einer Bedrohung von außen.

Die Demokratie muss auch während der Corona-Pandemie verteidigt werden!
Alle Notfallmaßnahmen der Regierungen müssen demokratische Verfahren, Transparenz und Rechtsstaatlichkeit respektieren. Rechte und populistische Regierungen in Europa benutzen den Kampf gegen Corona als Vorwand. Sie drängen auf Gesetze und Vorschriften, die demokratisch gewählte Parlamente außer Kraft setzen.
Bitte zeichnen Sie auf Change.org die Petition: Verteidigt unsere Demokratie in der Corona-Krise!

Notstandsgesetze 1968
Bei den sogenannten Notstandsgesetzen von 1968 handelt es sich um keine gesonderten Gesetze, sondern um eine Reihe von Änderungen im Grundgesetz, der sogenannten Notstandsverfassung. Diese Änderungen machen es möglich, im Gesetzgebungsverfahren Abkürzungen zu nehmen – und zwar in bestimmten, bedrohlichen Situationen.
Eine vorgesehene Ausweitung der Macht der Exekutive fand zunächst nicht die notwendige Mehrheit. Von Entwurf zu Entwurf wurden jedoch parlamentarische Rechte und (verfassungs)gerichtliche Kontrolle gestärkt - bei gleichzeitiger Schwächung exekutiver Sondervollmachten. Bis 1965 verweigerte die SPD jedoch ihre parlamentarische Zustimmung – wenngleich die Sozialdemokraten spätestens seit 1962 in intensivem Austausch mit dem Bundesinnenministerium standen. Doch gerade die Unruhe in der Jugend, über die am 9. Februar 1968 der Bundestag debattierte, führte auch dazu, dass das Parlament mit großer Mehrheit seine Absicht bekundete, die rechtsstaatliche Ordnung zu schützen und noch vor der Sommerpause die Notstandsverfassung zu verabschieden, die 1968 – von massiven Protesten der Außerparlamentarischen Opposition begleitet – beschlossen wurde,

ADG-Vorstand