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Eine solidarische gesetzliche Bürger­versicherung jeweils für die gesetzliche Rentenversicherung, die gesetzliche Kranken­versicherung und die gesetzliche Pflegeversicherung unter Einbeziehung aller ­Bürgerinnen und Bürger und unter Berücksichtigung aller ihrer Einkommen hebt das Zwei-Klassenrecht auf und eint die entstandene Zwei-Klassengesellschaft wieder zu einer Solidargesellschaft.

Die einzige zukunftssichere Altersversorgung ist eine attraktive gesetzliche Rentenversicherung nach dem Umlage­prinzip, die durch keine versicherungsfremden Leistungen belastet ist und die frei von unmittel­baren Einflüssen von Politik und Ministerialbürokratie die Höhe der Renten und der paritätisch von Arbeit­gebern und Arbeitnehmern erhobenen Beiträge selbst fest­legen kann.
Das Standardrentenniveau beziffert die Rentenhöhe eines Durchschnittsverdieners nach 45 Beitragsjahren im Vergleich zu einem durchschnittlichen Arbeitsentgelt heutzutage. Ein auskömmliches Leben im Alter soll der Grundsatz der Bürgerversicherung sein. Deshalb muss das Mindestsicherungsniveau wieder auf 70% angehoben werden.
Mit Einführung einer Mindestrente sollte es keine Rentnerin und kein Rentner mehr nötig haben, Grundsicherung zu beantragen. Deshalb darf die Mindestrente nicht unter der Grundsicherung liegen, gut wäre es, sie an die Pfändungsfreigrenze zu binden. Diese wird gemäß § 850c Absatz 2a der ZPO alle zwei Jahre nach dem Maßstab der Änderung des einkommensteuerrechtlichen Grundfreibetrages in § 32a Absatz 1 Satz 1 Einkommensteuergesetz (EStG) angepasst