Vortrag von Dr. Horst Morgan aus Berlin, 22. April 2015 beim ver.di-Ortsverein Leer: 

 

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 Nach dem Alterseinkünftegesetz können Beiträge zu Rentenversicherung vermehrt abgesetzt und Renten dafür höher besteuert werden. Was sich vorteilhaft für Jung und Alt anhört, stellt sich bei genauerer Betrachtung als Betrug an allen Generationen heraus. Denn die höhere Besteuerung aller Renten, ausgelöst durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, beruht auf falschen Informationen.

Das Gericht verwendet größtenteils Renten, die seiner eigenen Quelle widersprechen, Pensionen, die es nach Beamtenrecht nicht gibt und zu versteuernde Zusatzeinkommen, die viermal höher als in der gerichtseigenen Quelle sind.

Das Gericht geht von Eckrentensteigerungen aus ohne wahrzunehmen, dass die dazu notwendigen Beiträge deutlich stärker stiegen. Es berücksichtigt nicht, dass die Pflichtversicherten zweimal ersatzlos enteignet wurden und dass ihre Pflichtbeiträge fehlende Steuermittel des Bundeszuschusses ersetzen. Dem Gericht entgeht auch, dass Beamte immer einen höheren Steuernachlass für Vorsorgeaufwendungen im Vergleich zu Pflichtversicherten erhielten.

Die höhere Besteuerung der bestehenden und späteren Renten ist absolut ungerechtfertigt!

Das ist leider nicht die ganze schlechte Nachricht: So werden z. B. Pflichtversicherte, die nach 2005 in den Arbeitsprozess eingestiegen sind und 2040 oder später verentet werden, einer Doppelbesteuerung unterzogen. Das Alterseinkünftegesetz sorgt dafür, dass Beamte und Pensionäre durch Nichtbegleichung der enteigneten Anleihen, durch Verwendung von Pflichtbeiträgen statt des Bundeszuschusses und durch einen besseren Steuernachlass für Vorsorgeaufwendungen steuerlich subventioniert werden. Das Alterseinkünftegesetz ist also in vielerlei Hinsicht ungerecht für Jung und Alt. Kann man nicht vom Bundesverfassungsgericht verlangen, dass es richtig aus seinen eigenen Quellen abschreibt? Gilt das einwandfreie Zitieren zwar für Promovierende, aber nicht für Bundesverfassungsrichter?

Das Alterseinkünftegesetz

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