Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) erstellt und veröffentlicht Übersichten über sämtliche Festbeträge und die betroffenen Arzneimittel.

Übersichten über sämtliche Festbetragsarzneimittel finden Sie beim GKV-Spitzenverband. Hier finden Sie auch alle Beschlüsse zu Festbetragsfestsetzungen.

Die Übersichten werden vierteljährlich aktualisiert. Die Veröffentlichung der Festbeträge für Arznei- und Verbandmittel ist im § 35 Abs. 8 SGB V geregelt. Das Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) betreibt dafür ein Informationssystem für Arzneimittel, Medizinprodukte und zur Bewertung gesundheitsrelevanter Verfahren (Health Technology Assessment HTA). DIMDI ist ein Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit ( BMG).

Quelle: GKV-Spitzenverband vom 23.11.2012