Gemeinsame Bundesausschuss entscheidet, für welche Behandlung einer Erkrankungen ein Nutzen nachgewiesen ist und ob das überprüfte Therapieverfahren eine gewisse Bandbreite abdeckt.

Für welche Behandlungsmethoden, Medikamente, usw., dürfen von den GKV'en die Behandlungskosten übernommen werden? Weiteres hierzu finden sie hier externlink.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) wurde am 1. Januar 2004 durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GMG) errichtet. Mit der Gesundheitsreform des Jahres 2007 (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz) wurde die bis dahin sektoral organisierte Struktur des G-BA geändert.

Seit dem 1. Juli 2008 werden alle Entscheidungen in einem einzigen sektorenübergreifend besetzten Beschlussgremium für ambulante, ärztliche und zahnärztliche, sowie stationäre Belange getroffen.

Auf diesen Seiten externlink informieren wir Sie über die Struktur des neuen Gremiums, seine Organe und Mitglieder.