B005 1610
Gesetzliche Krankenversicherung
1. Einheitliches Krankenversicherungssystem für alle Bürger
- Gleiches Recht für alle Bürger in einer solidarischen Gesellschaft
- Abschaffung des Zwei-Klassensystems im Gesundheitswesen; Einhaltung des Gleichheitsgrundsatzes (Art. 3 Abs. 1, GG) für alle Bürger
- Einführung einer solidarischen Bürgerversicherung für alle Bürger einschließlich Selbstständige, Politiker und Beamte
- Die Bürgerversicherung muss selbstverwaltet organisiert und nicht gewinnorientiert sein
2. Sozialgerechte Beitragsverteilung
- Die Beiträge der abhängig Beschäftigten tragen paritätisch Arbeitgeber und -nehmer zu gleichen Teilen, Selbständige den vollen und Rentner max. den halben Beitragssatz (vor 1983 zahlte die Gesetzliche Rentenversicherung den vollen Beitrag zur Krankenversicherung der Rentner)
- Aufhebung der gesetzlichen Begrenzung des Arbeitgeberbeitrages auf 7,3%
- Abschaffung der Zusatzbeiträge
- Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze (z.B. nach Schweizer Modell)
- Beitragspflicht für Vermögens- und Kapitaleinkünfte
- Jährliche Offenlegung und vollständige staatliche Finanzierung der versicherungsfremden Leistungen, keine willkürliche Verringerung nach Kassenlage
- Ermäßigter Beitragssatz für alle Mitglieder, die kein Krankengeld beziehen, auch für Rentner
- Volle staatliche Übernahme der Kosten/Beiträge von Arbeitslosen, Hartz-IV-Empfängern und nicht erwerbstätigen Asylbewerbern
3. Verbesserungen bei den medizinischen Leistungen
- Behandlung nach neuestem medizinischem Standard, nicht nach Kassenlage
- Kostenfreie Vorsorgeuntersuchungen
- Wiederaufnahme gestrichener Leistungen wie z.B. 100% Zahnersatz, augenärztliche Leistungen (Brillen)
- „Individuelle Gesundheitsleistungen“ (IGeL) wie Augeninnendruckmessung, Ultraschall der Eierstöcke und PSA-Test als „Selbstzahlerleistungen“ abschaffen und in den Leistungskatalog aufnehmen
- Persönliche ärztliche Betreuung höher bewerten als Apparatemedizin
4. Verbesserungen bei den Leistungen für Arzneimittel und medizinische Hilfsmittel
- Senkung der Arzneimittelpreise an niedrigeres EU-Niveau
- Abschaffung aller Zuzahlungen (Arzneimittel, Krankenhaustagegeld, Hilfsmittel usw.)
- Wiederaufnahme gestrichener Medikamente in den Leistungskatalog der Krankenkassen (grünes Rezept)
- Einführung einer Positivliste für Arzneimittel
- Komplettes Aufheben der Mehrwertsteuer auf Arzneimitteln, mindestens Senkung von 19% auf 7%
5. Organisatorische und juristische Verbesserungen
- Auflösung des Gesundheitsfonds zu Gunsten der Krankenkassen
- Lösungen für die weitere Verwendung der Rückstellungen der PKV (215 Mrd. Euro)
- Mitbestimmung der Versicherten in allen Gremien: z.B. im GBA (Gemeinsamer Bundesausschuss), in dem die Kassenleistungen freigegeben werden
- Uneingeschränkte Umsetzung der Beweislastumkehr zugunsten der Versicherten für alle Behandlungsfehler der Leistungserbringer
- Zeitnahe, transparente und verständliche Abrechnungen von ärztlichen Leistungen zwischen Arzt bzw. Krankenhaus, Patient und Krankenkasse
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