C002 1610

ADG C002 1610 Versicherungsfremde Leistungen in der Arbeiter und Angestelltenrentenversicherung A5 1Eine Informationsschrift zur Rentenpolitik

Zusammenfassung

In der gesetzlichen Rentenversicherung sind zum Thema versicherungsfremde Leistungen folgende Sachverhalte festzustellen:

Versicherungsfremde Leistungen erfüllen Aufgaben der gesamten Gesellschaft, Aufgaben, die alle ihre Berechtigung haben.

Versicherungsfremde Leistungen gibt es seit 1957.

Ebenfalls seit 1957 sind die Zahlungen des Bundes zu gering, um die versicherungsfremden Leistungen in vollem Umfang zu finanzieren.

Seit 1957 haben die verschiedenen Bundesregierungen insgesamt rund 700 Mrd. Euro auf diese Weise zweckentfremdet. Es besteht ein Schattenhaushalt, der ausschließlich von Versichertenbeiträgen finanziert wird.

Politiker, Selbständige und Beamte beteiligen sich nicht, obwohl es sich um die Finanzierung von Aufgaben der Allgemeinheit handelt.

Versicherungsfremde Leistungen gibt es auch in der Kranken- und Arbeitslosenversicherung. Der nicht durch Bundesmittel finanzierte Anteil beläuft sich in Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung insgesamt jährlich auf 65 Mrd. Euro. Das ist praktisch eine Sondersteuer, im wesentlichen nur für Arbeitnehmer und Rentner.

Der Gesamtbeitragssatz zur gesetzlichen Sozialversicherung könnte um mehr als acht Prozentpunkte gesenkt werden, wenn alle diese versicherungsfremden Leistungen sachgerecht aus Steuermitteln finanziert würden.

Das Bundesverfassungsgericht hat in verschiedenen Urteilen seit 1981 deutlich gemacht, dass für die gesetzliche Rentenversicherung im Vergleich zu anderen Altersvorsorgesystemen (Beamtenversorgung, berufsständische Versorgung) der Gleichheitsgrundsatz (Artikel 3) und der Eigentumsschutz für gezahlte Beiträge (Artikel 14) des Grundgesetzes nicht gelten.

Nach 1945 haben die staatlichen und gesellschaftlichen Eliten für sich selbst andere, wesentlich bessere Regelungen geschaffen, für die selbstverständlich die Regeln des Rechtsstaats und des Grundgesetzes gelten. Gleichzeitig haben sie die politische Beliebigkeit zum Rechtsstaatsprinzip für Arbeitnehmer und Rentner erhoben.

Es ist erschreckend, mit welchem Selbstverständnis und mit welcher Selbstverständlichkeit unsere staatlichen Eliten ein Zwei-Klassenrecht bei der Altersversorgung verinnerlicht haben und auch durchsetzen, das es so in keinem demokratischen Rechtsstaat Europas gibt.

Die Tabelle wurde mit den Daten bis 2015 ergänzt.

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