E006 1503

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ADG E006 1503 Die Rentenenversicherung Zwei Klassensystem – ja oder nein

  • GG, Art.3, Abs.1:
    Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
  • GG, Art.19, Abs.1:
    Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muss das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muss das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.
  • GG, Art.19, Abs.2:
    In keinem Fall darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.
  • GG, Art.20, Abs.1:
    Die Bundesrepublik ist ein demokratischer und sozialer Rechtsstaat.

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