Liebe Freunde der ADG,

„Ein paar Euro mehr.“ So der Titel eines Berichts in der SZ vom 27. Oktober 2014. Die Information soll uns schon einmal darauf einstimmen, dass auch im kommenden Jahr die Erhöhung der Renten weit hinter der allgemeinen Einkommensentwicklung zurückbleiben wird. Da aber angeblich zu viel Geld in der Ren­tenkasse ist, kürzt der Finanzminister in den beiden kommen­den Jahren den Bundeszuschuss um jeweils mehrere Milliarden Euro, obwohl er sicher weiß, dass dieser vorher schon bei Wei­tem nicht ausreichte, die versicherungsfremden Leistungen zu finanzieren. Mit der Erhöhung der ungedeckten versicherungs­fremden Leistungen entlastet er praktisch Politiker, höhere Beamte und Richter zusätzlich auf ihrer Ausgabenseite.

Außerdem sollen mit einer Beitragssenkung Unternehmer um einige Milliarden Euro entlastet werden, für den einzelnen Bei­tragszahler ist dagegen die Entlastung minimal, da mit der ge­ringeren Rentenanpassung auch die erworbenen Rentenan­sprüche entsprechend entwertet werden.

Um diese Abflüsse aus der Rentenkasse langfristig abzusichern, wird wieder einmal an der Rentenformel manipuliert. Das für die Erhöhung der Renten berücksichtigte Einkommen der Be­schäftigten wird ergänzt durch die Entgelte an 300.000 Men­schen mit Behinderung, die z.B. in Werkstätten arbeiten, an mehr als 30.000 Personen in Einrichtungen der Jugendhilfe oder in Berufsbildungswerken sowie knapp 80.000 meist junge Leute, die z.B. ein freiwilliges soziales Jahr oder einen Bundes­freiwilligendienst leisten. Das sind fast alle ausschließlich Be­schäftigte im Niedriglohnbereich. Das mindert das maßgebli­che Einkommen erheblich und man muss kein Prophet sein, um vorherzusagen, dass Arbeitnehmer und Rentner im kommen­den Jahr eine Anpassung der Rentenansprüche bzw. der Ren­ten, wenn überhaupt, nur geringfügig über der Nulllinie be­kommen werden.

Wie maßgebende Leute dann wieder betonen werden, „ist das alles gesetzlich geregelt, da kann man nichts machen.“ Oder anders formuliert, politisch gestaltet und politisch gewollt, wie alle Schweinereien im Rentenrecht seit 1977. Da nützt es auch nichts, dass die verschiedenen Verbände pflichtschuldig Alarm schlagen (SZ am 05. November 2014). Es wird, wie immer, ein blinder Alarm bleiben, denn deren Führungskräfte sind ja nicht betroffen.

Otto W. Teufel