Nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (§ 16 Absatz 1 und 2) muss eine Firmenpension spätestens nach jeweils drei Jahren mindestens in Höhe der Teuerungsrate angepasst werden. Dieser Zeitraum ist für viele ehemalige SAG-Mitarbeiter inzwischen abgelaufen. Da diese Anpassung zum 01.April ausgeblieben ist, sollte sich jeder der Betroffenen, ähnlich wie vor drei Jahren schon, schriftlich an die für ihn zuständige Abteilung bei der SAG wenden.
Otto W. Teufel