Eine ordentliche Erhöhung?

Zum 1.7.2015 gibt es eine Rentenanpassung, im Westen um 2,1%, im Osten um 2,5%. Doch langfristig kein Grund zur Freude.

Grundlage der Rentenanpassung 2015 ist die Lohnentwicklung. 

Sie beträgt 2,08% in den alten Ländern und 2,5% in den neuen Ländern. Sie basiert auf der vom Statistischen Bundesamt gemeldeten Lohnentwicklung nach den volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR), wobei der Einfluss der „Arbeitsgelegenheiten mit Entschädigungen für Mehraufwendungen“ („Ein-Euro-Jobs“) außer Acht bleibt. Weiterhin ist ein weiterer Faktor maßgeblich. Eine Veränderung der Statistik, die auf EU-Vor­gaben beruht: Das Niveau der Durchschnittslöhne nach der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung wird um 0,9% niedriger ausgewiesen. Denn in die Statistik fließen nun Beschäftigte mit niedrigerem Lohn ein, etwa Menschen mit Behinderung in Werkstätten. Durch diesen Effekt fällt die Rentenerhöhung im Jahr 2015 um ca. 1% niedriger aus, als das normalerweise der Fall gewesen wäre.

Darüber hinaus wird die beitragspflichtige Entgeltentwicklung der Versicherten berücksichtigt, die für die Einnahmensituation der gesetzlichen Rentenversicherung entscheidend ist.

Die höhere Rentenanpassung in den neuen Ländern hat zwei Gründe: Zum einen fiel die Lohn­entwicklung, auf der die Rentenanpassung basiert, im Osten höher aus. Zum anderen werden im Westen nicht vorgenommene Rentenkürzungen – letzt­malig – durch einen Abschlag vom Rentenplus ausgeglichen, während dieser Prozess in den neuen Ländern bereits vor zwei Jahren abgeschlossen wurde.

Drei Schutzklauseln bremsen den Rentenanstieg und sollen für Generationengerechtigkeit sorgen: Riester­faktor, Nachhaltigkeitsfaktor, Rentengarantie.

Seit 2011 greift bei der Rentenanpassung die Schutzklausel des Gesetzgebers. Eine Rentenminderung aufgrund der Wirtschaftsentwicklung gibt es nicht, sie wird aber im Fall einer Rentenerhöhung darauf angerechnet und damit nachgeholt. Dies gilt im Westen auch für die aktuelle Erhöhung.

Das Rentenpaket mindert auch die Rentenanpassung 2015. Durch die abschlagsfreie Rente mit 63 sowie die Einführung der Mütterrente fiel die Anpassung der Altersbezüge zum Juli 2014 um ca. 1,4 Prozent geringer aus. Die Rentenkasse musste allein 2014 Mehrausgaben von 4,4 Milliarden Euro verkraften. Das wirkt sich in Euro betrachtet auch auf spätere Rentenanpassungen aus.

Diethard Linck

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