Zum 1. Januar 2015 tritt das erste Pflegestärkungsgesetz in Kraft. Mit dem Gesetz werden die Beiträge der Pflegeversicherung zum 1. Januar 2015 in einem Schritt um 0,3 Prozentpunkte auf 2,35 Prozent (2,6 Prozent für Kinderlose) steigen.

0,2 Prozentpunkte der Beitragserhöhung sind mit 2,4 Milliarden Euro für Leistungsverbesserungen vorgesehen. Davon fließen in die häusliche Pflege rund 1,4 Milliarden Euro und in die stationäre Pflege etwa eine Milliarde Euro. Die Leistungen zur Pflege für die rund 2,6 Millionen Pflegebedürftigen werden im Durchschnitt um vier Prozent erhöht.

0,1 Prozentpunkte der Beitragserhöhung sind mit 1,2 Milliarden Euro für die jährliche Anlage in einen Pflegevorsorgefonds geplant.

Mit dem ersten Pflegestärkungsgesetz, dem 2017 ein zweites folgen wird, sollen Verbesserungen in der pflegerischen Versorgung umgesetzt werden. Die Leistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen werden ausgeweitet und die Zahl der zusätzlichen Betreuungskräfte in stationären Pflegeeinrichtungen sollen erhöht werden. Alle Pflegeleistungen nach Einführung des 1. Pflegestärkungsgesetzes 2015 können abgerufen werden unter:

http://www.bmg.bund.de/fileadmin/dateien/Downloads/P/Pflegestaerkungsgesetze/Tabellen_Plegeleistungen_BRat_071114.pdf

Leider fehlt auch in dem neuen Gesetz eine automatische Dynamisierung, z.B. eine jährliche Anpassung der Pflegeleistungen entsprechend der Preissteigerung. Seit Einführung der Pflegeversicherung 1995/96 wurden z.B. die Leistungen für die stationäre Pflege in der Pflegestufe 1 (1279 Euro) und Pflegestufe 2 (1432 Euro) nicht erhöht. Alle Preiserhöhungen bei den Heimkosten mussten ausschließlich vom Pflegebedürftigen bzw. deren Angehörigen getragen werden.

Der Pflegevorsorgefonds hat eine Laufzeit von 20 Jahren bis 2034 und soll von der Deutschen Bundesbank verwaltet werden. Der erste Jahrgang von den stark besetzten Geburtsjahrgängen 1959 bis 1967 erreicht im Jahr 2034 das 75. Lebensjahr. Ab hier steigt die Wahrscheinlichkeit pflegebedürftig zu sein erheblich. Mit dem Pflegevorsorgefonds sollen mögliche Beitragssteigerungen in dieser Zeit abgefedert werden

Dieser Pflegevorsorgefonds ist teilweise sehr umstritten. Der SoVD teilt die Bedenken der Deutschen Bundesbank gegenüber der Sicherheit des angesparten Geldes vor Begehrlichkeiten. Darüber hinaus ist der Pflegevorsorgefonds allen Kapitalmarktrisiken ausgesetzt. Der sozialen Pflegeversicherung werden in der Gegenwart Mittel für dringend notwendige Leistungsverbesserungen und für die Ausbildung von Pflegepersonal entzogen.

 

Schmidtlein Manfred