Anhängige Musterklagen (SoVD4 und andere)
Nr |
Kurzbeschreibung |
Betroffene |
Anhängig bei |
Status / Bemerkung |
---|---|---|---|---|
S1 |
VB1 gegen vollen KV2-Beitrag auf Betriebsrenten |
Empfänger von Betriebsrenten |
BVerfG 1 BvR 2137/06 1 BvR 2257/06 |
Entschieden/abgewiesen am 28.02.2008 |
S2 |
VB gegen vollen KV3-Beitrag zu Direktversicherungen, die als Einmalbetrag ausgezahlt werden |
1) 2) 5 und 3) |
BVerfG 1 BvR 1924/07 1 BvR 739/08 1 BvR 1660/08 |
Entschieden/abgewiesen am 07.04.2008 Entschieden/abgewiesen am 06.09.2010 Entschieden zu Gunsten des Klägers 6 |
S3 |
VB gegen den vollen PV-Beitrag bei Rentnern |
Alle Rentner |
BVerfG 1 BvR 2995/06 1 BvR 740/07 |
Entschieden/abgewiesen am 07.10.2008 |
S4 |
Klagen gegen Zuschlag zum PV-Beitrag für Kinderlose |
Kinderlose Sozialversicherungspflichtige |
BSG B 12 P 1/07 R B 12 P 2/07 R |
Entschieden/abgewiesen am 27.02.2008 (keine SoVD-Fälle) |
S5 |
Klagen gegen Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten und Hinterbliebenenrenten |
Empfänger von Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrenten |
BVerfG 1) 1 BvR 3588/08 2) 1 BvR 555/09 3) 1 BvR 624/09 |
offen offen offen |
S6 |
Allgemeiner Beitragssatz zur KVdR |
Alle Rentner |
BVerfG 1 BvR 739/08 |
Entschieden/abgewiesen am 06.09.2010 |
5 Arbeitnehmer hat Vertrag allein weitergeführt
6 In diesem Fall war der Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses auch Versicherungsnehmer geworden, da die ehemalige Firma nicht mehr existierte
Anmerkung: Eine Übersicht über die Rechtsprechung des BSG und des BVerfG rund um das Rentenrecht finden Sie unter www.forum-renten.de
Solange das BVerfG für Recht erklärt, dass für Arbeitnehmer und Rentner nicht die gleichen Rechte gelten wie für Politiker und privat- oder kammerversicherte Selbständige, sowie Beamte und Richter, und das mit Unterschieden begründet, die auf willkürliche Festlegungen des Ständestaats des 19. Jahrhunderts zurückgehen, sind wir noch weit davon entfernt ein demokratischer Rechtsstaat zu sein. Solange gibt es für Demokraten noch viel zu tun.
Es ist erschreckend, mit welchem Selbstverständnis und mit welcher Selbstgerechtigkeit unsere staatlichen Eliten ein Zwei-Klassenrecht verinnerlicht haben und vertreten, das es so in keinem demokratischen Rechtsstaat Europas gibt.