Liebe Freunde der ADG,

wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in einer Pressemeldung vom 12.03.2012 mitteilte, sollen die Ren­ten zum 1. Juli dieses Jahres um 2,18 Prozent erhöht werden. Aus der Anpassungsformel allein ergäbe sich zwar eine Erhö­hung um 4,40 Prozent, aufgrund des Nachholfaktors für „un­terbliebene Rentenkürzungen“ würde der Wert aber halbiert.

Dazu passt die Meldung, dass die Bundesregierung die Neuver­schuldung schneller zurückführen will als ursprünglich geplant, und sich dazu dauerhaft mit zusätzlich einer weiteren Milliarde Euro pro Jahr aus der Rentenkasse bedient, „weil die Kassen der Rentenversicherung so gut gefüllt seien.“

Seit der Rentenreform von 1957, mit der Umstellung auf das Umlageverfahren, hat sich jeder Bundesfinanzminister schnell daran gewöhnt, dass ihm zur Entlastung des Bundeshaushalts regelmäßig die Überschüsse der gesetzlichen Rentenversiche­rung zur Verfügung stehen. Und wenn nicht genügend Über­schüsse zur Verfügung stehen, schafft man diese durch ent­sprechende Eingriffe ins Rentenrecht. Diese werden dann grundsätzlich damit begründet, die Renten seien sonst auf Dauer nicht mehr finanzierbar. Zur Erinnerung: Auch im ver­gangenen Jahr betrugen die nicht durch Zahlungen des Bundes gedeckten versicherungsfremden Leistungen rund 18 Milliarden Euro. Der Monatsbericht des Bundesfinanzministeri­ums für Februar 2012 weist auf Seite 64 insgesamt 58,8 Milliar­den Euro als „Bundeszuschüsse“ an die Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten aus. Dem stehen 2011 rund 76 Milli­arden Euro an versicherungsfremden Leistungen gegenüber.

Zusätzlich bedient sich der Bundesfinanzminister auch aus dem Gesundheitsfonds der gesetzlichen Krankenversicherung, in dem er die Zahlungen des Bundes zum Ausgleich für versiche­rungsfremde Leistungen, das heißt für gesamtgesellschaftliche Aufgaben, um zwei Milliarden Euro kürzt. Dass weder die Deutsche Rentenversicherung noch die gesetzlichen Kranken­kassen diese versicherungsfremden Leistungen ausweisen (dürfen), spricht für sich.

Wir hoffen und erwarten, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sich bald mit den beiden von uns unter­stützten Beschwerden befasst, und dem Zwei-Klassenrecht bei der Altersversorgung in Deutschland endlich ein Ende bereitet.

Otto W. Teufel

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