Kirchenabgeltungssteuer auf Zinseinkünfte

Einige Banken haben bereits darauf hingewiesen, dass auf abgeltend besteuerte Kapitalerträge (z. B. Zinsen) ab dem 01.01.2015 automatisch auch die Kirchensteuer einbehalten und an die jeweilige Religionsgemeinschaft weitergeleitet wird.

Dazu sind die Banken verpflichtet, einmal im Jahr beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) für alle Kunden die Religionszugehörigkeit abzufragen.
Erstmalig wird diese Abfrage im Herbst 2014 erfolgen.

Das BZSt teilt der Bank dann für Angehörige einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft das sog. Kirchensteuermerkmal (KISTAM) mit.
Das KISTAM beinhaltet u. a. auch den richtigen Kirchensteuersatz.
Die Bank ist dadurch befähigt, je Vorgang die Kirchensteuer zu erheben und abzuführen.

Wer dies nicht will, sondern die Kirchensteuer ausschließlich vom Finanzamt erheben lassen will, kann der Übermittlung des KISTAM durch Eintragung eines Sperrvermerks widersprechen.

Die Sperrvermerkserklärung muss auf einem amtlichen Vordruck nach §51a, Abs. 2c, 2e EkStG (“Erklärung zum Sperrvermerk”) bis spätestens 30.06.2014 beim BZSt eingereicht werden.

Der Vordruck enthält einen kurzgefassten Hinweis zur Erklärung.

Für jede Person ist eine gesonderte Erklärung abzugeben.

Liegt dem BZSt eine Sperrvermerkserklärung vor, sperrt es bis auf Widerruf die Übermittlung des KISTAM an die Bank und die Bank erhebt keine Kirchensteuer und führt dementsprechend auch keine ab.

Das BZSt muss jedoch das zuständige Finanzamt über die Sperre informieren.

Achtung:

Der Sperrvermerk verpflichtet den Kirchensteuerpflichtigen zur Abgabe einer Steuererklärung zum Zecke der Veranlagung nach §51a Abs. 2d, Satz1 EkStG.

Weiterführende Informationen bietet das Finanzamt Bayern unter Formulare Kirchensteuer info.

Hier kann derSperrvermerksvordruck, § 51a Abs. 2e EStG online ausgefüllt und anschließend zum Ausdrucken heruntergeladen werden.

Weitere umfangreiche Informationen finden Sie auch der Informationsplattform zur Kirchensteuer
auf Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) info

Januar 2014