Bürgerversicherung einzig soli­darische Versicherung

Die verstärkte Forderung nach der einzig solidarischen Sozial­versicherung, der Bürgerversi­cherung, ruft die Lobbyisten auf den Plan.

Nach dem Beamtenbund zeich­net nun auch die Ärzteschaft ein Horrorszenario über eine Bürgerversicherung im Gesund­heitswesen an die Wand. Nur um abzulenken wird sogar die völlig ungerechte Kopfpau­schale als Ausweg bemüht. Der Verbandschef der Privaten Krankenversicherungen (PKV) schlägt gar die Senkung der Versicherungspflichtgrenze vor, um mehr gesetzlich Versicher­ten den Weg in die PKV zu öffnen.

Warum diese Aktivitäten? Was hätten denn privat Versicherte zu verlieren? In den Genuss der Alterungsrückstellung ihrer Krankenversicherung kommen sie ohnehin nicht. Sie ist trotz Demografie von 59,6 Mrd. Euro im Jahre 2001 auf 145,4 Mrd. Euro im Jahre 2011 gestiegen. Dennoch werden die Beiträge in der Privaten Krankenversi­cherung stets dann z. T. erheb­lich erhöht, wenn die eigene Krankheitsrate, z. B. im Alter, steigt.

Haben denn privat Versicherte Vorteile? Scheinbar schon, denn sonst gäbe es ja nichts zu verteidigen. Das so vehement befürchtete Zwei-Klassensys­tem im Gesundheitswesen ist also schon existent und es ist höchste Zeit, es zu beenden.

Die „Kooperation Soziale Si­cherung in Deutschland“ for­dert deshalb eine solidarische Bürgerversicherung, in die alle gleichberechtigt einzahlen und Leistungen empfangen. Auch Politiker, Beamte, Selbstständi­ge usw.

Dies gilt sowohl für das Ge­sundheitswesen als auch für die Altersversorgung.

Damit wird auch die Lastenver­teilung an dem Teil der Versi­cherungsfremden Leistungen, der nicht durch den Bundeszu­schuss gedeckt ist, gerechter.

Durch generelle Sozialabga­benpflicht, auch für den Staat als Arbeitgeber, und der Ein­führung einer Besoldung, die auch in niedrigen Besoldungs­gruppen (z. B. bei den Polizis­ten) entsprechende Abgaben zulässt, würde sich das privile­gierende Beihilfekonstrukt für Staatsbedienstete erübrigen, dessen Kosten über Steuern jetzt auch von denjenigen mit­getragen werden, die bereits für sich Abgaben zur gesetzli­chen Sozialversicherung geleis­tet haben. Die Kosten für den Staat würden nicht höher, sie entstünden nur früher.

Ähnlich verhält es sich bei der Beamtenversorgung. Die finan­zielle Handlungsfähigkeit von Bund und Ländern darf nicht weiter dadurch eingeschränkt werden, dass die überborden­den Kosten für die Altersver­sorgung von Beamten Anteile in den Haushalten erreichen, welche die Bundes- und Lan­desentwicklungen erheblich behindern. Dazu ist es u. a. er­forderlich, dass Besoldungser­höhungen inkl. Einmalzahlun­gen nicht mehr automatisch 1:1 auf die Versorgungsempfänger übertragen werden. Die ge­setzlich Versicherten unter den Steuerzahlern, die diese Last mittragen, werden doppelt be­lastet.

In einem solidarischen Alters­versorgungssystem müssen zu­dem im Hinblick auf die Bei­tragszahlungspflicht der Bund und die Länder sowie deren Bedienstete mit den übrigen Arbeitgebern und Beschäftig­ten dringend gleichgestellt werden.

Einzig die solidarische Bürger­versicherung kann die derzeit verkrusteten Strukturen auf­brechen und gerechte Lösun­gen für alle bieten!

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