Bürgerversicherung einzig solidarische Versicherung
Die verstärkte Forderung nach der einzig solidarischen Sozialversicherung, der Bürgerversicherung, ruft die Lobbyisten auf den Plan.
Nach dem Beamtenbund zeichnet nun auch die Ärzteschaft ein Horrorszenario über eine Bürgerversicherung im Gesundheitswesen an die Wand. Nur um abzulenken wird sogar die völlig ungerechte Kopfpauschale als Ausweg bemüht. Der Verbandschef der Privaten Krankenversicherungen (PKV) schlägt gar die Senkung der Versicherungspflichtgrenze vor, um mehr gesetzlich Versicherten den Weg in die PKV zu öffnen.
Warum diese Aktivitäten? Was hätten denn privat Versicherte zu verlieren? In den Genuss der Alterungsrückstellung ihrer Krankenversicherung kommen sie ohnehin nicht. Sie ist trotz Demografie von 59,6 Mrd. Euro im Jahre 2001 auf 145,4 Mrd. Euro im Jahre 2011 gestiegen. Dennoch werden die Beiträge in der Privaten Krankenversicherung stets dann z. T. erheblich erhöht, wenn die eigene Krankheitsrate, z. B. im Alter, steigt.
Haben denn privat Versicherte Vorteile? Scheinbar schon, denn sonst gäbe es ja nichts zu verteidigen. Das so vehement befürchtete Zwei-Klassensystem im Gesundheitswesen ist also schon existent und es ist höchste Zeit, es zu beenden.
Die „Kooperation Soziale Sicherung in Deutschland“ fordert deshalb eine solidarische Bürgerversicherung, in die alle gleichberechtigt einzahlen und Leistungen empfangen. Auch Politiker, Beamte, Selbstständige usw.
Dies gilt sowohl für das Gesundheitswesen als auch für die Altersversorgung.
Damit wird auch die Lastenverteilung an dem Teil der Versicherungsfremden Leistungen, der nicht durch den Bundeszuschuss gedeckt ist, gerechter.
Durch generelle Sozialabgabenpflicht, auch für den Staat als Arbeitgeber, und der Einführung einer Besoldung, die auch in niedrigen Besoldungsgruppen (z. B. bei den Polizisten) entsprechende Abgaben zulässt, würde sich das privilegierende Beihilfekonstrukt für Staatsbedienstete erübrigen, dessen Kosten über Steuern jetzt auch von denjenigen mitgetragen werden, die bereits für sich Abgaben zur gesetzlichen Sozialversicherung geleistet haben. Die Kosten für den Staat würden nicht höher, sie entstünden nur früher.
Ähnlich verhält es sich bei der Beamtenversorgung. Die finanzielle Handlungsfähigkeit von Bund und Ländern darf nicht weiter dadurch eingeschränkt werden, dass die überbordenden Kosten für die Altersversorgung von Beamten Anteile in den Haushalten erreichen, welche die Bundes- und Landesentwicklungen erheblich behindern. Dazu ist es u. a. erforderlich, dass Besoldungserhöhungen inkl. Einmalzahlungen nicht mehr automatisch 1:1 auf die Versorgungsempfänger übertragen werden. Die gesetzlich Versicherten unter den Steuerzahlern, die diese Last mittragen, werden doppelt belastet.
In einem solidarischen Altersversorgungssystem müssen zudem im Hinblick auf die Beitragszahlungspflicht der Bund und die Länder sowie deren Bedienstete mit den übrigen Arbeitgebern und Beschäftigten dringend gleichgestellt werden.
Einzig die solidarische Bürgerversicherung kann die derzeit verkrusteten Strukturen aufbrechen und gerechte Lösungen für alle bieten!
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