Ein Beitrag des Gesetzgebers zur Altersarmut
In letzter Zeit wird häufig über Altersarmut diskutiert. Sie liegt dann vor, wenn der finanzielle Bedarf älterer Menschen nicht durch Vermögen, die gesetzliche oder eine private Rente gedeckt werden kann. Das so genannte demografische Problem, niedrige Geburtenraten, durch Arbeitslosigkeit und Kindererziehung unterbrochene Erwerbsbiografien und niedrige Löhne sollen die Hauptursachen der Altersarmut sein. Wenig bis keine Beachtung findet die Tatsache, dass Pflichtversicherte und Rentner durch den Gesetzgeber steuerlich finanziell ausgeplündert werden. Tatkräftige Hilfe leisten hier höchste Gerichte (Bundesverfassungsgericht, Bundesfinanzhof) und Sachverständige.
Seit dem 1. Januar 2005 regelt das so genannte Alterseinkünftegesetz die Besteuerung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen neu. Auslöser für dieses Gesetz war das Urteil 2 BvL 17/99 des Bundesverfassungsgerichts vom 6. März 2002. Dieses Urteil ist gekennzeichnet durch die Verwendung von Daten, die im Widerspruch zu den vom Gericht selbst genannten Quellen oder zur Realität stehen. Es ist nicht falsch, das Urteil 2 BvL 17/99 als ausgesprochen fragwürdig zu bezeichnen.
Auf Grund des Urteils beauftragte der Bundesminister für Finanzen eine Sachverständigenkommission mit Lösungsvorschlägen zur Neuordnung der steuerlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen. Fünf der sechs Mitglieder der Sachverständigenkommission waren Beamte. Alle „Sachverständigen“ haben die vom Bundesverfassungsgericht verwendeten falschen Werte und Argumente ausnahmslos akzeptiert – offensichtlich ohne jede Prüfung und teilweise entgegen ihrem eigenen Wissen. Auch die Arbeit der Sachverständigenkommission kann man nicht anders als höchst fragwürdig bezeichnen.
Auf Grund des Vorschlags der Sachverständigenkommission entstand das Alterseinkünftegesetz. Dieses Gesetz hat die steuerliche Benachteiligung von Rentnern und Pflichtversicherten gegenüber Beamten, Pensionären und Selbständigen zementiert. Von ihm sind gut 33 Mio. Rentenversicherungspflichtige und über 20 Mio. Rentner nachteilig betroffen, also zwei Drittel der deutschen Bevölkerung.
Eine nüchterne Analyse der Fehler des Bundesverfassungsgerichtsurteils und der Arbeit der Sachverständigenkommission sowie der mit dem Alterseinkünftegesetz verbundenen Benachteiligungen ist daher erforderlich. Der Leser soll sich eine eigene Meinung bilden können. Denn, ob als Pflichtversicherter oder als Rentner, er wird vom Alterseinkünftegesetz betroffen sein – und um viel Geld betrogen werden. Die folgenden Kapitel zeigen dies im Detail. Dem Leser sollte klar werden, dass sich der Gesetzgeber von den Pflichtversicherten vom ersten Tag seiner Arbeit an Geld „leiht“ – und dieses niemals zurückzahlt. Das ist eine wesentliche Ursache der Altersarmut.
Die meisten aufgezeigten steuerlich-finanziellen Nachteile betreffen jene von Pflichtversicherten und Rentnern gegenüber Beamten und Pensionären. Dennoch haben die beiden letztgenannten Gruppen im Wesentlichen keine Nachteile zu befürchten – selbst bei Änderung des Alterseinkünftegesetzes. Auch auf diesen Punkt wird in den einzelnen Kapiteln eingegangen.
Den vollständigen Text und weitere Hintergrundinformation finden Sie im Internet unter www.altersarmut-per-gesetz.de.
Dr. Horst Morgan
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