Das Bundeskabinett hat am 27.03.2014 den Entwurf für das Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz – GKV-FQWG) beschlossen. Das Gesetz soll 2015 in Kraft treten.

Die wesentlichen Erneuerun­gen sind:

  • Beitragssatz:
    Der Beitragssatz wird 2015 von 15,5 Prozent auf 14,6 Prozent gesenkt.
    Arbeitnehmer und Rentner sowie Arbeitgeber und Ge­setzliche Rentenversiche­rung zahlen je die Hälfte.
    Die 0,9 Punkte welche bisher nur die Krankenkassen-Mit­glieder alleine bezahlten, werden gestrichen. Rund 11 Milliarden Euro fehlen den Krankenkassen deshalb 2015. Der 14,6-Beitragssatz soll dann fest bleiben.
  • Zusatzbeiträge:
    Reichen den Krankenkassen die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht aus, können die Krankenkassen einkommensabhängige Zu­satzbeiträge nehmen. Den Zusatzbeiträgen sind nach oben keine Grenzen gesetzt.
    Wegen der Streichung des 0,9-Prozent-Anteils werden bereits 2015 solche Zusatz­beiträge auf die Versicher­ten zukommen. Der bisheri­ge Sozialausgleich aus Steu­ermitteln für übersteigende Belastungsgrenzen entfällt.
  • Sonderkündigungsrecht:
    Selbst die Erhebung eines geringen Zusatzbeitrages löst ein Sonderrecht zur Kündigung aus.
    Zwar darf man schon bisher die Kasse wechseln, aber 18 Monate ist man an sie ge­bunden.
  • Arbeitslose:
    Bei ALG-II-Beziehern werden die Krankenversicherungs­beiträge inklusive des vollen Zusatzbeitrags von der Bun­desagentur für Arbeit über­nommen. Bisher wurde nur der durchschnittliche Zusatz­beitrag übernommen - wer in einer teureren Kasse war, musste die Differenz selbst bezahlen.
    Bei ALG-I-Beziehern wird der kassenindividuelle Zusatz­beitrag von der Bundes­agentur für Arbeit übernom­men.
    Bisher mussten sie ihn selbst bezahlen.
  • Qualität:
    Ein neues Institut soll Daten zur Qualität der Kranken­häuser auswerten. In einigen Jahren sollen die Versicher­ten im Internet in Listen se­hen können, in welchen Be­reichen Kliniken besser oder schlechter abschneiden. Dies soll auch Basis für bessere Bezahlung oder Abschläge werden.

In diesem Gesetz findet man praktisch gar nichts von dem, was die SPD in ihrem Regie­rungsprogramm 2013-2017 vor der Wahl versprochen hat. Offensichtlich ist sie bei den Koalitionsver­handlungen im vergangenen Jahr an dieser Stelle voll eingeknickt.

Hier einige Schlagwörter aus ihrem Regierungsprogramm:

  • Bürgerversicherung für Ge­sundheit und Pflege.
  • Die Bürgerversicherung wird als Krankenvoll- und Pflege­versicherung für alle Bürge­rinnen und Bürger einge­führt.
  • Für alle Neu- und bislang gesetzlich Versicherten wird die Bürgerversicherung ver­bindlich eingeführt. Men­schen, die bisher privat ver­sichert sind, können für ein Jahr befristet wählen, ob sie wechseln wollen.
  • Wir wollen in der Bürgerver­sicherung die Solidarität zwischen den hohen und den niedrigen Einkommen stärken.
  • Die Arbeitgeber sollen wie­der den gleichen Beitrag leisten wie Beschäftigte, die tatsächliche Parität muss wiederhergestellt werden.
  • Wir werden mehr Nachhal­tigkeit durch die Einführung einer stetig ansteigenden Steuerfinanzierung errei­chen.
  • Wir werden den Zusatzbei­trag abschaffen und den Krankenkassen die Beitrags­satzautonomie zurückge­ben.
  • Unser Ziel ist, für alle einen gleich guten Zugang zu me­dizinischer Versorgung zu schaffen und Privilegierun­gen im Gesundheitssystem abzubauen, also die Zwei-Klassen-Versorgung been­den.
  • Mit der Bürgerversicherung werden wir ein einheitliches Versicherungssystem mit ei­ner einheitlichen Honorar­ordnung für die gesetzlichen wie privaten Krankenversi­cherungen einführen. Das Gesamthonorarvolumen wird dabei nicht geschmä­lert, sondern gerechter ver­teilt. Die Honorierung am­bulanter Leistungen im nie­dergelassenen und stationä­ren Bereich wird angegli­chen.

Diese Programmpunkte sind auch im Wesentlichen in den „Forderungen der ADG an die Parteien zur Bundestagswahl 2013“ enthalten.

Experten warnen davor, dass bei den zu erwartenden Kos­tensteigerungen in den Berei­chen Krankenhausversorgung, Arzthonoraren und Arzneimit­tel die Zusatzbeiträge eine enorme Belastung für die Ver­sicherten bringen.

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