Vorgestellt auf der Messe „Die66“ 2015

Zu unseren bisherigen Publikationen, mit denen wir auf die heutige Situation und die Misere hinweisen, sind einige neue hinzu gekommen. Wir haben die Publikationen in drei Kategorien eingeteilt.

 

Neu aus der Kategorie Grundsatzaussagen sind:

„Diskriminierung von über 70 Millionen gesetzlich Versicherten Beitragszahlern und Rentnern“

Dies ist die Erläuterung zum Info-Bon, den wir verstärkt zur Werbung für unser Ziel einsetzen.

„Altersarmut wird in Deutschland zum Alltag“

Dass die Altersarmut keine düstere Zukunftsversion mehr ist, lässt sich inzwischen deutlich an aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) ablesen. Diese Zahlen haben wir grafisch aufgearbeitet und erläutert.

„Einigkeit macht stark!“

Wer sind unsere Kooperationspartner und welche Ziele verfolgen sie?

 

Neu aus der Kategorie Rente sind:

„125 Jahre Gesetzliche Rentenversicherung – Aufstieg und Niedergang“

Unter diesem Titel veröffentlichte Prof. em. Winfried Schmähl einen kritischen Beitrag, den die ADG mit freundlicher Genemigung vervielfältigen durfte. In der Quelle im Internet gibt es einige Kommentare dazu.
Quelle: Ökonomenstimme, Winfried Schmähl

„Rente ab 63?“

Wer kommt in den Genuss der neuen Regelung aus dem Ministerium von Frau Andrea Nahles.

„Das bekommen Deutschlands Rentner“

Über die Höhe der Renten und ihre Verteilung auf die Nettorenten wird viel behauptet. Wir haben die Zahlen in einer Zusammenfassung dargestellt.

 

Neu aus der Kategorie Gesundheits­vorsorge und Pflegeversicherung sind:

„Union und SPD schaffen den gläsernen Patienten“

Alle sprechen vom Datenschutz. Die große Koalition – die Unionsparteien CDU/CSU und die SPD – ist bestrebt, in dieser Legislaturperiode das E-Health-Gesetz zu verabschieden. Was steckt dahinter?

„Individuelle Gesundheitsleistungen (IgeL)“

Hier werden die häufigsten Fehlinformationen aufgeklärt.

„Keine Dynamisierung bei der Pflegeversicherung“

2,6 Millionen Pflegebedürftige erhalten Pflegegeld, ohne dass dieses an die jährliche Preisentwicklung angepasst wurde. Es fehlt im Pflegegesetz eine automatische Dynamisierung.

„Gesetzliche Pflegeversicherung – Leistungen ab 01.01.2015“

Die gesetzliche Pflegeversicherung ist als Pflicht­versicherung für eine Absicherung des Risikos der Pflege­bedürftigkeit vom Gesetzgeber vorgesehen. Die Leistungen der Pflegeversicherungen sind nur Teilleistungen und müssen durch erhebliche Eigenmittel ergänzt werden. Was wird bezahlt?

„Gesetzliche Pflegeversicherung – Pflegestufen“

Familienpflegezeit- und das Pflegezeitgesetz. Ab 01.01.2015 gelten neue gesetzliche Regelungen.

 

Alle Publikationen können über das ADG-Internet bezogen und schriftlich oder telefonisch angefordert werden.

 

Diethard Linck