Die Aktion Demokratische Gemeinschaft e.V. – ADG unterstützt die Online-Petition des Deutschen Bundestages Nr. 48867 „Keine Entrichtung von Kranken- und Pflegeversiche-rungsbeiträgen auf Kapitalauszahlungen von Direktversicherungen” und bittet um Mitzeichnung. Die Petition kann noch bis zum 6. März 2014 im Portal Online-Petitionen des Deutschen Bundestages mitgezeichnet werden.

Die Anmeldung im Online-Portal des Deutschen Bundestages ist hier möglich: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2014/_01/_24/Petition_48867.nc.$$$.a.u.html. Ist bereits ein Nutzerkonto eingerichtet, so kann man sich einfach mit der email-Adresse und dem selbst gewählten Passwort anmelden. Wer noch kein Nutzerkonto besitzt, muss sich erst registrieren lassen. Die Registrierung erleichtert für alle künftigen Petitionen den Zugang zur Mitzeichnung. Wahlweise ist der Einstieg über den folgenden Link möglich: epetitionen.bundestag.de/epet/petuebersicht/suche.$$$.a.u.batchsize.10.page.0.html?id=48867&text=&_charset_=UTF-8&search=Suchen&page=1&titel=&filter=alle Die Eingabe der Id-Nr. 48867 führt zur Petition und zur Schaltfläche „Petition mitzeichnen”. Es folgt das Anmeldemenü.

Der Text der Petition lautet:
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Entrichtung von Kranken- und Pflege-
versicherungsbeiträgen auf Kapitalauszahlungen von Direktversicherungen, wie sie durch das beschlossene GKV-Modernisierungsgesetzes ab 1. Januar 2004 eingeführt wurde, wieder außer Kraft gesetzt wird.

Begründung:
Die ohne Vorwarnung und ohne Übergangsregelungen erfolgte Mehrbelastung vieler Rentner-innen und Rentner durch das Gesundheitsmodernisierungsgesetz begegnet erheblichen verfassungsrecht-lichen Bedenken. Sie verstößt gegen das elementare Recht auf Vertrauens-schutz. Das Gesetz schadet der Glaubwürdigkeit einer verlässlichen Politik und schafft eine Atmosphäre des Misstrauens. Bis 31. Dezember 2003 galt für Kapitalauszahlungen aus Direktversicherungen die Beitragsfreiheit. Ohne Übergangsregelung muss nunmehr verteilt auf zehn Jahre jeweils der volle Beitragssatz an die Kranken- und Pflegeversicherung entrichtet werden. Der Grundsatz des Vertrauensschutzes ist für Verträge, die vor dem 1.1.2004 abge-schlossen waren, völlig ignoriert. Die Mehrbelastung für die Rentnerinnen und Rentner, die im guten Glauben den Appellen der Politik gefolgt sind und die empfohlene betriebliche Altersvor-sorge betrieben haben, entspricht fast 18 Prozent des Kapitals. Dieser große Anteil der Altersvorsorge wird einfach den Rentnerinnen und Rentnern weggenommen und den Kranken-kassen übertragen. Zumindest für die vor dem 1.1.2004 abgeschlossenen Direktversicherungs-verträge hätte der Bestandsschutz gewahrt bleiben müssen. Einschnitte dieses Ausmaßes sind nur akzeptabel, wenn den Betroffenen die Kürzungen so rechtzeitig bekannt sind, dass ihnen ausreichend Zeit bleibt, entsprechende Vorsorge zu treffen. Für die Versicherten waren die beschlossenen erheblichen Einschnitte nicht vorhersehbar. Sie hatten daher keine Möglichkeit, einen entsprechenden Einkommensausgleich für ihr Alter zu schaffen. Eine verantwortungs-bewusste Gesetzgebung ist hier nicht erkennbar. Der Grundsatz des Vertrauensschutzes muss beachtet werden.

Lesen Sie dazu den Aufruf der ADG: Petition: keine GKV auf Betriebsrente & Direktversicherung