Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Lauterbach,
heute erlaube ich mir auf meine Anfrage vom 16. Januar 2014 zurückzukommen. Bedauerlicherweise hatten Sie ja noch keine Zeit, sich dieses Themas anzunehmen. Vielleicht gelingt Ihnen das nun in der parlamentarischen Sommerpause?
Allerdings hat sich ja der finanzpolitische Sprecher der SPD , Herr Lothar Binding, zu diesem Thema öffentlich geäußert, und zwar:
Ort: Buchhandlung Wittwer in Stuttgart
Datum: 24.7.2014
Quelle:
„Stadtschreibtisch in Stuttgart“ am 24.07.14
„Emotional war der Weg verkehrt. Doch ich muss ehrlich zugeben, dass es keine andere Idee gab, um das Loch in der gesetzlichen Krankenkasse zu stopfen“, sagt Binding, der trotz der aufgebrachten Menge ruhig bleibt und beschwichtigt.
Den Betriebsrentnern sei es gut gegangen, „deshalb wurde das Modell gewählt“.
„Solange keine Gegenfinanzierung steht, bleiben die Abzüge bestehen“, sagt Binding. Würde die Politik sie zurücknehmen, entsteht Schätzungen zufolge ein Minus von jährlich 2,5 Milliarden Euro.
Und da sind sie wieder, die 2,5 Milliarden Euro!  (Anm. die scheinen statisch zu sein!)
Vorgenanntes Statement bedeutet einen Offenbarungseid deutscher Politik und ein Eingeständnis, die „Betriebsrentner“ zur Kasse gebeten und enteignet zu haben!
Anmerkung: „Direktversicherte“ , die durch Konsumverzicht privat vorgesorgt haben, können zwar Betriebsrenten beziehen, die Kapitalzahlungen aus den „Direktversicherungen“, deren Beiträge aus dem Nettoentgelt (Gehaltsumwandlung) aufgebracht wurden, sind weder Betriebsrenten noch Versorgungsbezüge!
Dies gilt es gesetzlich klarzustellen und zu korrigieren!
Zur Erinnerung:
O-Ton am 15.1.2014 in PlusMinus:
Karl Lauterbach, Gesundheitsexperte der SPD stellt fest: "Ich warne davor, jetzt anzufangen, Flickschusterei zu betreiben, denn sie lösen damit hier ein Problem, aber sie schaffen an anderer Stelle ein Problem: Wie gehen wir mit den Beiträgen um, die wir dann nicht mehr haben. Wer soll die dann bezahlen?" Satte 2,5 Milliarden Euro wären das.
O-Ton Elke Ferner, SPD, Gesundheits- und Sozialexpertin, am 29.10.2013 in Frontal 21:
Das war damals der Tatsache geschuldet, dass man händeringend Geld für die Krankenversicherung gesucht hat. Ich würde das am liebsten ändern, aber das kostet schlappe zweieinhalb Milliarden Euro. Und ob dafür das Geld da sein wird - das muss ja dann aus anderen Quellen der Krankenversicherung gegeben werden, sonst funktioniert das ja nicht.
Am 18.12.2013: per Mail:  Zitat: „im Namen von Frau Ferner, die in der vorangegangenen E-Mail ihre Position deutlich gemacht hat, möchte ich Ihnen für Ihre erneute Zuschrift danken. Da die politischen Entwicklungen der letzten Wochen und Tage Frau Ferner die Möglichkeit eröffnet haben, zukünftig an anderer Stelle politisch zu wirken, möchte ich Sie bitten, sich an Frau Ferners designierten Nachfolger, Prof. Dr. Karl Lauterbach zu wenden, um auch ihn auf diese missliche Regelung aufmerksam zu machen.
D.h.: Frau Ferner ist danach nicht mehr für ihre Aussage verantwortlich! In einem Unternehmen werden unliebsame Führungskräfte auf eine Position gesetzt, wo sie nichts mehr kaputt machen können. In der Politik wird man zum Staatsekretär befördert und mundtot gemacht?
Anmerkung: Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Lauterbach, die „missliche Regelung“ ist Ihnen hinlänglich bekannt!
Die SPD, hier die SPD Genossin und Sozialpolitikerin Frau Ferner,  mag diese Zwangsverbeitragung eine „missliche Lage“ nennen. Jedoch wurden
die  Bürger/innen in den 70-iger und 80-iger Jahren von der Politik animiert und aufgefordert „Die Rente reicht nicht, tut was für eure Altersvorsorge“.
Die Bundesbürger haben Sparverträge, Bausparverträge, Kapitallebensversichrungen abgeschlossen, sind der Aufforderung gefolgt und haben fürs
Alter  vorgesorgt. Die Versicherungsunternehmen haben das Modell der „Direktversicherung“ unter dem institutionellen Rahmen der bAV entwickelt
und auch so vertrieben.
Nur dieser Personenkreis der  „Direktversicherten“ die die Beiträge zu 100% aus dem Nettoentgelt (Gehaltsumwandlung)  durch Konsumverzicht
aufgebracht haben, werden nun durch das von SPD initiierte GMG um ihre Ersparnisse betrogen und enteignet.
Sie werden dafür mit rückwirkendem Vertragsbruch durch den Gesetzgeber bitter bestraft.
Das nennt dann die SPD soziale Gerechtigkeit , dafür steht die SPD, erst animieren, dann enteignen und umverteilen? 
Exkurs:
Warum wurde das so gemacht?
Hier ein Zitat aus einer Mailantwort von unserem Alterspräsidenten im Bundestag, Herrn Prof. Dr. Riesenhuber vom 19.9.2013: 
„Die Neuregelung 2003 war notwendig, weil man man festgestellt hatte, dass die eigenen Beitragszahlungen der Rentner nur noch gut 40% ihrer Leistungsausgaben in der Krankenversicherung abdeckten. 1973 waren das noch 72% (alte Bundesländer). Um den Beitragsanstieg für die aktuellen Beitragszahler zu stoppen, musste man die Rentner wieder verstärkt an der Finanzierung ihrer Leistungsausgaben beteiligen“
Anmerkung: hier geht es um rund 20 Mio. Rentner (einschließlich der neuen Bundesländer!).
Frage an dieser Stelle:   Welche Auswirkungen hatte die Wiedervereinigung mit 17 Mio. Einwohnern der DDR auf die gesetzliche
Krankenversicherung?
Welchen Effekt hatten die hinzugekommenen Rentner/innen der DDR auf den Deckungsgrad in der KVdR?
Nach Lothar Binding zielt die Zwangsverbeitragung auf die „gut versorgten Betriebsrentner“. Von diesen haben wiederum 6 Mio. (Stand 2004) eine Direktversicherung, die aus Nettoeinkommen durch Gehaltsumwandlung über den institutionellen Rahmen der bAV zur privaten Altersvorsorge finanziert wurden.
Ergo: 6 Mio. Direktversicherte werden durch das GMG für
14 Mio. Rentner (insgesamt 20 Mio. Rentner) in Solidarhaft genommen, weil es denen ja so gut geht!
Unterstellen wir, dass die 14 Mio. Rentner eine private Kapitallebensversicherung abgeschlossen hatten, dann bleiben die von der Umverteilungsarie verschont, da kommt man ja mit dem Sozialrecht nicht dran. Eine generelle Enteignung von Sparvermögen würde ja die SPD nach Nirwana  und auf das heutige Niveau der FDP befördern!
Jedoch bei den 6 Mio. Direktversicherten, die den institutionellen Rahmen der bAV gewählt haben, definiert man die private Vorsorge als Betriebsrente und/oder einen Versorgungsbezug.
Und schon greift das Sozialrecht, das – wie ein LSG Richter ausführte – dem Gesetzgeber alles erlaubt! Da ist auch Vertrags-, Vertrauens- und Bestandsschutz dem Gesetzgeber erlaubt!
Danach läßt man sich die gesetzliche Vorgehensweise noch durch das BVerfG bestätigen und fertig ist die Abzocke. Da braucht man keine Gewissensbisse mehr zu haben!
Bis heute wurden die „Direktversicherten“ mit über 30 Milliarden Euro zur Kasse gebeten. Das ist aus meiner Sicht die größte Enteignung einer Minderheit seit der letzten Währungsreform! Unter dem Deckmantel des Sozialrechts wurde so 2004 eine gigantische Umverteilung organisiert. Das Gesamtvolumen dürfte sich weit über 60 Milliarden Euro belaufen. (Das können Sie gerne überprüfen lassen!). Es wäre sehr hilfreich von kompetenter Seite transparente Daten veröffentlicht zu bekommen.
Beispielsweise ergibt sich bei 6,1 Mio. Verträgen und einer durchschnittlichen Ablaufsumme von 70.000,-- € ein Betrag von 74,9 Milliarden Eurozwangsverbeitragter Einnahmen für die GKV!
Als Belohnung wird die damals verantwortliche Bundesministerin für ihre wertvollen Verdienste mit einem angenehmen Posten mit Sekretariat und Dienstwagen bedient.
Der Gipfel der hochintelligenten Argumentation zeigt sich in dem Informationspapier der SPD Bundestagsfraktion vom 2.2.2004:
Zitat:
„Die Beitragspflicht auf Direktversicherungen mit Einmalzahlungen ist überdies auf zehn Jahre begrenzt. Auf betriebliche Altersrenten sind hingegen Beiträge zu entrichten, so lange diese Versorgungsbezüge gezahlt werden“
Da werden die enteigneten Direktversicherten auf gut Deutsch von der SPD noch verarscht!
Konstruktive Vorschläge zur Gegenfinanzierung:
1) Um aufzuzeigen, woher eine Gegenfinanzierung genommen werden könnte hatte ich Ihnen bereits vorgeschlagen, die Steuermehreinnahmen von den prominenten Steuerhinterziehern zu verwenden.
2) Nun ist mir noch das Thema mit den „versicherungsfremden Leistungen“ der GKV aufgefallen. Leider bekomme ich hierzu keine Daten vom Gesundheitsministerium. Schätzungsweise belaufen sich diese Leistungen jedoch zwischen 30 und 40 Milliarden Euro jährlich. Es wäre sehr erfreulich, wenn nicht nur der vom Bund gezahlte Zuschuss veröffentlicht und berichtet würde. Es würde sehr viel mehr Transparenz hergestellt, wenn sowohl die jährlich gezahlten versicherungsfremden Leistungen (die ja vom Steuerzahler gezahlt werden müssten) dem Bundeszuschuss gegenübergestellt würden. Wenn wir von der Untergrenze von 30 Milliarden Euro ausgehen und den Bundeszuschuss für 2014 von 10,5 Milliarden abziehen, dann verbleibt ein Saldo von 19,5 Milliarden Euro, den die gesetzlich versicherten Beitragszahler erbringen. Das bedeutet doch, dass sich der Bund, in diesem Falle alle Steuerzahler, zu Lasten der Beitragszahler der GKV bedient!
Somit werden nicht nur die Überschüsse der GKV von aktuell ca. 30 Milliarden Euro (da sind sie wieder!)  von den 6 Mio. Direktversicherten finanziert, letztlich finanzieren die 6 Mio. Direktversicherten mit den rechtswidrig zwangsverbeitragten Geldern den Staatshaushalt und sorgen so für eine zügige Haushaltssanierung!
Frage:  Ist das die Definition von sozialer Gerechtigkeit der SPD, wenn eine Minderheit diskriminiert und enteignet wird?
Wenn die wissenschaftlichen Mitarbeiter des Bundestages noch freie Kapazitäten haben, wäre eine Darstellung zur Herstellung der Transparenz sehr sinnvoll (Beispiel):
Alleine dieser Posten reicht für eine Gegenfinanzierung für die von Ihnen genannten 2,5 Milliarden Euro aus. Die erscheinen dagegen nach dem beflügelten Wort von Hilmar Kopper als Peanuts!
3) Als kleinen Posten habe ich mir erlaubt, die kumulative prozentualen Steigerungen der Beamtenpensionen (Bund) den durchschnittlichen Rentenerhöhungen gegenüberzustellen.
(siehe Graphik)
Ermittelt aus Quelle:
Herr Bromberger "Braunschweiger Appell für Rentengerechtigkeit"



Die kumulierte prozentuale Differenz von 2002 bis 2014 beträgt 6,36%.  An den Pensionssteigerungen sind ja auch künftig die Diäten unserer Bundestagabgeordneten geknüpft.
Um obiges Bild abzurunden zeige ich Ihnen gerne noch die graphische Darstellung der Diäten- gegenüber der  Rentenentwicklung auf:
Ermittelt aus Quelle:
Herr Bromberger "Braunschweiger Appell für Rentengerechtigkeit"



Das läßt sich auch in Zahlen darstellen:
Hierzu das Statement von Herrn Peter Altmaier in der Bildzeitung vom 11.8.2014:
„ Deutschland geht’s so gut wie lange nicht“
Damit meint er sicherlich die Bundestagsabgeordneten?
Lassen Sie meine aufgezeigten Darstellungen und Graphiken mal durch Ihre wissenschaftlichen Mitarbeiter überprüfen.
Auch hierzu meinen herzlichen Glückwunsch!
Es versteht sich von selbst, dass bei nahezu konstanten oder gar sinkenden durchschnittlichen Renten der Deckungsgrad für die KVdR  (ups, die wird ja seit 2008 nicht mehr festgestellt) kontinuierlich sinkt.
Es würde mich wirklich sehr freuen ein feed back zu bekommen, ich kann mir meinen Teil aber auch ohne eine Antwort denken!
Mit den allerbesten Grüssen aus Weiterstadt
Manfred Petry
Tannenweg 11
64331 Weiterstadt
Tel.: 06150/ 41 95
Fax: 06150/ 18 83 94
Mobil: 0170 553 0 948
Mail: M. Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Mitglied in der Interessengemeinschaft GMG-Geschädigte-Direktversicherte
(Streitgenossen nach § 73 Abs 2 Nr 2 SGG)
Diese Nachricht ist vertraulich. Sollten Sie nicht der vorgesehene Empfänger sein, so bitte ich höflich um Mitteilung. Jede unbefugte Weiterleitung oder Fertigung einer Kopie ist unzulässig. Diese Nachricht dient lediglich dem Austausch von Informationen und entfaltet keine rechtliche Bindungswirkung. Aufgrund der leichten Manipulierbarkeit von Emails kann ich keine Haftung für diesen Inhalt übernehmen. Diese Mail ist keine Rechtsberatung.
Von: Manfred Petry [Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Gesendet: Donnerstag, 16. Januar 2014 12:11
An: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!'
Betreff: Plus Minus vom 15.1.2014
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Lauterbach,
auf meine Mailanfrage vom 19.12.2013 habe ich leider noch keine Antwort von Ihnen erhalten.
Sicherlich haben Sie auch andere Prioritäten.
Dennoch erlaube ich mir zu Ihrer gestrigen Aussage (15.1.2014) in Plus Minus meinen Kommentar zu geben:
Auch ich bin von der kalten Enteignung betroffen. In meinem Falle hat der Gesetzgeber 17 Jahre nach meiner Entscheidung eine Direktversicherung abzuschließen, diese „Abzocke“ zum 1.4.2004 entschieden. Und das Üble dabei ist, dass fast 90 % der Bundestagsabgeordneten gar nicht wussten, was sie da verabschieden.
Eines der größten Versicherungsunternehmen schreibt mir am 20.11.2013:
„Zu den gesetzlichen Änderungen, die mit Wirkung zum 1. Januar 2004 eingeführt worden sind, ist Folgendes festzuhalten:
……..
Durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen  Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz (GMG)), welches im Bundesgesetzblatt vom 19. November 2003 verkündet wurde, ist die entsprechende Vorschrift im Krankenversicherungsrecht (§ 229 SGB V) angesichts des großen Umfangs des Gesetzes sehr versteckt – geändert worden. In dem vorangegangenen Gesetzgebungsverfahren hatte es zu diesem Punkt weder eine Anhörung noch eine Debatte im Bundestag gegeben. Auch hatte der GDV keine Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten“
Hervorzuheben ist der letzte Satz, nach dem es im Bundestag weder eine Anhörung noch eine Debatte zu diesem Punkt gegeben hat.
Unsere Abgeordneten haben also nach „bestem Gewissen“ wie es das Grundgesetz vorschreibt abgestimmt!
Gehören Sie auch dazu?

Zum Bestandsschutz bleibt die verfassungsrechtliche Frage, warum das im Grundgesetz angelegte Prinzip des "Bestandsschutzes"  es der Politik verbietet, in bestehende Gesetze rückwirkend einzugreifen !!!

Investoren, also Menschen, die als Kapitalgeber Geld für die erneuerbaren Energien übrig haben erhalten von der Politik 20 Jahre Bestandsschutz. 


Arbeitnehmern aber, die 20 Jahre lang von ihrem Nettoeinkommen Geldbeträge am Munde abgespart und für ihren Lebensabend investiert haben, wird dies von der Politik jedoch verweigert  und dieser Personenkreis wird gnadenlos enteignet.

Es wäre zu begrüßen, wenn Sie sich ernsthaft dieses Themas annehmen würden. Ihre Aussage gestern ist für mich nichts anderes als ein substanzloser Hohn!
„Karl Lauterbach, Gesundheitsexperte der SPD stellt fest: "Ich warne davor, jetzt anzufangen, Flickschusterei zu betreiben, denn sie lösen damit hier ein Problem, aber sie schaffen an anderer Stelle ein Problem: Wie gehen wir mit den Beiträgen um, die wir dann nicht mehr haben. Wer soll die dann bezahlen?" Satte 2,5 Milliarden Euro wären das“
Wenn der Bestandsschutz ordnungsgemäß – wie es das Grundgesetz vorschreibt -mit einer Übergangsregelung im GMG eingearbeitet worden wäre, dann hätten die Krankenkassen diese 2,5 Milliarden Euro gar nicht. Die Frage einer Gegenfinanzierung würde sich nicht stellen. Im Übrigen wurde das Problem durch den Gesetzgeber in 2003/2004 geschaffen!
Nun geht es darum das Unrecht zu korrigieren und den Bestandsschutz für die betroffenen 6 Mio. Direktversicherte wieder einzuführen.
Wann können wir mit Ihrer Initiative hierzu rechnen?
Für ein kurzes feed back wäre ich Ihnen dankbar.
Viele Grüsse aus Südhessen
Manfred Petry
Tannenweg 11
64331 Weiterstadt
Tel.: 06150/ 41 95
Fax: 06150/ 18 83 94
Mobil: 0170 553 0 948
Mail: M. Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!